… dass Ehegatten sowie Lebenspartner/innen sich entscheiden können, in welche Steuerklasse sie eingeordnet werden möchten?
Nach Eheschließung oder Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft werden zunächst beide Personen automatisch in die Steuerklasse IV eingeordnet. Sie können allerdings auch eine hiervon abweichende Steuerklassenkombination wählen.
Für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner/innen, die beide Arbeitslohn beziehen, besteht zusätzlich auch die Möglichkeit statt der Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V die Kombination IV/IV mit Faktor zu wählen (§ 39f EStG – sog. Faktorverfahren).