Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Sie unterliegen aufgrund dieser Sonderstellung besonderen Rechten und Pflichten, die gesetzlich geregelt sind und dazu dienen, die Qualität staatlicher Leistungen zu sichern und die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhalten.
Grundlage bildet das Grundgesetz. Nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz ist das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln. Dazu zählen beispielsweise:
- die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn
- die Dienstleistungspflicht der Beamtinnen und Beamten
- die Pflicht der Beamtinnen und Beamten zur Neutralität und Verfassungstreue
- der Leistungsgrundsatz, wonach Beamtinnen und Beamte einzig nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszuwählen sind
- die Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz im Beruf
- die Beratungs-, Unterstützungs- und Folgepflicht
- die Verschwiegenheitspflicht
- die Wohlverhaltenspflicht
- das Verbot zu streiken
- das Alimentationsprinzip