Barrierefreiheitserklärung der Senatsverwaltung für Finanzen

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatsverwaltung für Finanzen

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/sen/finanzen/.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 01.09.2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit aktueller BITV

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
  • Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Deaktivierte Elemente (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Grafiken und Bedienelemente (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Hauptnavigation

  • Beschreibung: Hauptnavigation ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware.
  • Maßnahmen: Die Statusrückmeldung darüber, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, wird korrigiert.
  • Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Aufklappbare Elemente (außer Navigation)

  • Beschreibung: Das aufklappbare Element ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
  • Maßnahmen: Statusrückmeldung darüber, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, wird korrigiert. Der Fokus bei der Tastaturbedienung wird verbessert.
  • Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Kartendarstellung (externer Anbieter)

  • Beschreibung: Das Kartenmaterial ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
  • Maßnahmen: Maschienenlesbarer Datensatz als barrierefreie Alternative. (Behoben 28.08.2020)
  • Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Kartendarstellung (Imperia)

  • Beschreibung: Das Kartenmaterial ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
  • Maßnahmen: Identifizierung als Karte wird für Screenreader ergänzt. Tastaturbedienung in der Karte wird ermöglicht. Adressdaten werden außerhalb der Karte angezeigt. (gelöst am 06.05.2020) Einträge unter den Karten werden mit dem jeweiligen Pin auf der Karte verknüpft.
  • Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Dokumente

  • Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente sind bereits barrierearm. Dies betrifft u.a. das Organigramm, Berichte, Pressemitteilungen.
  • Maßnahmen: Mit der Einführung des BerlinPCs sollen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechende Software zum Prüfen und zur Bearbeitung von Dokumenten zur Verfügung stehen.
  • Zeitplan: Die Einführung des BerlinPC ist nicht vor 2021 in der Senatskanzlei geplant.

Barriere: Suchformular mit Ergebnisdarstellung als Tabelle (gelöst am: 08.04.2020)

  • Beschreibung: Die Ergebnisdarstellung als Tabelle ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und bei Beeinträchtigung des Sehvermögens.
  • Maßnahmen: Die tabellarische Ergebnisdarstellung erhält eine Option zur Anzeige über den kompletten Bildschirm (Fullscreen). Der Sortiermechanismus im Tabellenkopf wird durch eine Sortiermöglichkeit über der Tabelle ersetzt. (gelöst am 11.03.2020)
  • Zeitplan: Behebung in 2020

Barriere: Haushaltsvisualisierung

  • Beschreibung: Die interaktive Visualisierung ist nicht nutzbar für Vorlesesoftware und bei Beeinträchtigung des Sehvermögens.
  • Maßnahmen: Maschienenlesbarer Datensatz und Kontaktmöglichkeit zur zuständigen Abteilung (gelöst am 06.07.2020)
  • Zeitplan: Angebot läuft aus in 2021

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:

Barriere: Dokumente aus Büroanwendungen

  • Beschreibung: Alle Dokumente, die auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen hochgeladen und vor dem 15.03.2019 veröffentlicht wurden.
  • Rechtsgrundlage: BIKTG Bln §4 Abs. 4a

Barriere: Videos

  • Beschreibung: Alle Video auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen, die vor dem Stichtag 23.09.2020 veröffentlicht wurden.
  • Rechtsgrundlage: BIKTG Bln §4 Abs. 4a

Barriere: Archive

  • Beschreibung: Pressearchiv, Archive unter den Rubriken Downloads
  • Rechtsgrundlage: BIKTG Bln §4 Abs. 4a

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Ralf Meyer
E-Mail: ralf.meyer@senfin.berlin.de
Telefon: (030) 9020 2073

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit