Bewerberlisten

Die Listen dienen lediglich der Kontrolle des Eingangs der Bewerbungen und des Eingangs von Rückmeldungen und sind nach dem Ranglistendatum geordnet. Wartezeiten sind nicht ablesbar und können sich anhand der Listen auch nicht ausgerechnet werden, denn diese werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst (u.a. von Zu- und Absagen).

Im Hinblick auf die Wartezeiten können keine genauen Aussagen getroffen werden. Es ist mit den aktuellen Wartezeiten zu rechnen, die der entsprechenden Rubrik Wartezeiten zu entnehmen sind. Dort finden Sie auch ein Rechenbeispiel. Diesbezüglich wird gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Veröffentlichung der Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Bewerber/innen abgesehen werden.

  • Leistungsliste

    PDF-Dokument (332.1 kB)
    Dokument: KG, Referendarabteilung

  • Berliner Bewerber

    PDF-Dokument (352.6 kB)
    Dokument: KG, Referendarabteilung

  • Auswaertige Bewerber

    PDF-Dokument (271.4 kB)
    Dokument: KG, Referendarabteilung

Stand der Listen: 04.03.2024
Die Listen werden erst wieder nach der Einstellung am 02.05.2024 aktualisiert!

Wie finden Sie die Sie betreffende Eintragung in den Listen?

1. Sie suchen zunächst die für Sie zutreffende Liste. Es werden drei verschiedene Listen geführt:

Eine Liste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die im der ersten juristischen (Staats-) Prüfung mindestens 10,00 Punkte erzielt haben.Bei den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern ist zu differenzieren:In der zweiten Liste werden die Bewerber/innen erfasst, die die erste juristische (Staats-) Prüfung in Berlin abgelegt haben.In der dritten Liste werden die Bewerber/innen erfasst, die die erste juristische (Staats-) Prüfung außerhalb Berlins abgelegt haben.
2. Die Reihenfolge innerhalb der Listen richtet sich nach dem Eingang des Prüfungszeugnisses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche mindestens sechs Monate Wehr- oder Ersatzdienst oder einen Anderen Dienst im Ausland im Sinne des Zivildienstgesetzes geleistet haben, als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshilfegesetzes oder als Freiwillige oder Freiwilliger im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres oder im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres tätig waren, gilt der Antrag als sechs Monate früher gestellt. (Hinweis: Das maßgebliche Datum wurde Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt.)

3. Hinter dem Eingangsdatum ist Ihr Personalaktenzeichen, das mit dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens beginnt und mit “E KG” endet. Sie finden das jeweilige Personalaktenzeichen auf jedem Schreiben der Referendarabteilung (oben links!).

4. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mit allen in der Liste vor Ihnen platzierten Mitbewerberinnen und -bewerbern um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst konkurrieren: Nicht jede/r möchte zum nächstmöglichen Einstellungstermin mit dem Referendariat beginnen. (Hinweis: Der jeweils gewünschte Termin ist aus der Liste ersichtlich.)

Wie werden die Ausbildungsplätze vergeben?

1. Bis zu 20 v. H. werden an Bewerber/innen vergeben, die eine Gesamtpunktzahl von mindestens 10,00 in der ersten juristischen (Staats-) Prüfung erreicht haben.

2. Von den verbleibenden Ausbildungsplätzen werden bis zu 10 v. H. an Bewerber/innen vergeben, für die die Zurückstellung eine außergewöhnliche Härte begründen würde.

3. Die restlichen Ausbildungsplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs des Prüfungszeugnisses vergeben, und zwar

bis zu 80 v. H. an Bewerber/innen, die die erste juristische (Staats-) Prüfung in Berlin abgelegt habenbis zu 20 v. H. an sonstige Bewerber/innen.

Verhältnis der Leistungsliste zu den übrigen Listen

Das Führen verschiedener Bewerberlisten (insbesondere: Warteliste und Leistungsliste) ist ein administratives Hilfsmittel; das JAG bestimmt lediglich, dass für bestimmte Bewerbergruppen Ausbildungsplätze reserviert werden (etwa 20 v. H. für besonders leistungsstarke Bewerberinnen und Bewerber). Viele Bewerberinnen und Bewerber müssten nach ihren Merkmalen auf mehr als einer Liste geführt werden (Beispiel: leistungsstarke Bewerberin mit langer Wartezeit). Damit stellen sich zwei Fragen:

Welche Liste bestimmt, ob eine Einladung verschickt wird?Auf welches Kontingent von reservierten Ausbildungsplätzen wird ein Platz angerechnet, der an eine Bewerberin oder einen Bewerber vergeben wird, die/der auf mehr als einer Liste geführt wird? Die Antworten ergeben sich aus dem mit der gesetzlichen Regelung (§ 11 JAG n. F.) verfolgten Zweck: Der Gesetzgeber will die besonders leistungsstarken Bewerberinnen und Bewerber fördern.

Erhielte die Bewerberin in dem genannten Beispiel über die Leistungsliste keine Einladung, wäre sie aber zu berücksichtigen, wenn sie auf der Warteliste stünde, wird sie zum Einstellungstermin eingeladen. Wäre die Bewerberin (im Zuge des fortschreitenden Vergabeverfahrens) nicht nur über die Leitungsliste, sondern auch über die Warteliste einzuladen, wird der an sie vergebene Ausbildungsplatz nicht auf das für besonders leistungsstarke Bewerberinnen und Bewerber reservierte Kontingent angerechnet.