Das Angebot richtet sich nur an Parteien von Verfahren, die vor dem Kammergericht anhängig sind. Der zuständige Prozessenat kann diese Prozessparteien durch einen Beschluss für eine Güteverhandlung vor den Güterichter verweisen. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind und ein passender Termin gefunden ist, findet ein Gespräch in einem besonderen Raum im Kammergericht statt, der kein Gerichtssaal ist. Dort haben die Parteien Gelegenheit, die Sache in einem Gespräch zu erörtern und nach Lösungen zu suchen.
Als Güterichterinnen und Güterichter werden besonders ausgebildete Richterinnen und Richter tätig, die in ihrer Hauptfunktion nichts dem fraglichen Prozess zu tun haben. Ihre Aufgabe besteht darin, die Parteien in ihrem Gespräch zu begleiten, eine faire Gesprächssituation zu sichern und durch geeignete Fragen zur Strukturierung der Verhandlung beizutragen. Die Güterichterinnen und Güterichter des Kammergerichts haben als Gerichtsmediatorinnen und Gerichtsmediatoren gute Erfahrungen mit der Methode der Mediation gemacht und wenden diese im daher weiterhin an. Rechtliche Bewertungen des Streitstoffes nehmen die Güterichterinnen und Güterichter nicht vor – das ist ausschließlich Sache des jeweiligen Zivilsenats. Unabdingbar ist deswegen die Beteiligung der Prozessbevollmächtigten am Gespräch. Da die Parteien unmittelbar miteinander sprechen, sind die Anwälte von der Aufgabe entlastet, in tatsächlicher Hinsicht für ihre Parteien zu sprechen; besonders wichtig ist
aber ihre rechtsberatende Aufgabe, wenn sich eine zwischen den Parteien ausgehandelte Lösung abzeichnet.
Wenn die Parteien sich einigen, kann der Güterichter diese Einigung in einem gerichtlichen Vergleichsprotokoll dokumentieren. Damit ist dann der Rechtsstreit abgeschlossen. Das Güteverfahren ist nicht öffentlich. Die Beteiligten können die Vertraulichkeit des Gesprächsinhalts vereinbaren. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen nicht. Führt das Gespräch nicht zu einer verfahrensbeendenden Einigung der Parteien, wird das Berufungsverfahren fortgeführt.