Das Kammergericht entscheidet über zivilrechtliche Streitigkeiten in zweiter Instanz. Die Parteien, die hier prozessieren, haben einen längeren Weg durch die Justiz hinter sich. Sie haben ihren Konflikt in erster Instanz vor dem Landgericht ausgetragen. Dort sind Anwaltsschriftsätze gewechselt worden, das Gericht hat mündlich verhandelt, vielleicht hat es Beweis erhoben; zum Schluss ist ein Urteil ergangen. Eine oder beide Parteien haben sich entschlossen, das Urteil nicht hinzunehmen und Berufung zum Kammergericht eingelegt.
Einführung einer neuen Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Berliner Verwaltung
Aufgrund der Einführung eines neuen Kassenprogramms können im Zeitraum vom 09. – 29. Juni 2026 keine Auszahlungen erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung. Unsere Mitarbeitenden sind bemüht, die anfallenden Rückstände im Anschluss zeitnah abzuarbeiten. Für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten wird um Entschuldigung gebeten.
Güterichter
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