Der Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst kann frühestens nach Ablegung der ersten juristischen (Staats-)Prüfung (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 JKapVVO) gestellt werden.
Antragstellung
Beglaubigungen
Die beglaubigten Kopien sind als ordnungsgemäß beglaubigte Kopien (§ 33 VwVfg i. V. m. den landesrechtlichen Vorschriften; z. B. ausstellende Behörde und Bürgeramt) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden) nur noch vom Standesamt ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Personenstandsurkunden dürfen nur noch von dem ausstellenden Standesamt oder von einem Notar beglaubigt werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
-
das Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen (Staats-)Prüfung (Gesamtprüfungszeugnis)
beglaubigte Ablichtung/beglaubigte Abschrift
-
der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
-
das Personalblatt für Referendarinnen und Referendare
-
die Erklärungen zu Vorstrafen, Erklärungen zu anderweitigem juristischen Vorbereitungsdienst sowie die Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue
-
ein unterschriebener, tabellarischer-maschinenschriftlicher Lebenslauf
-
Ihr Personalausweis oder Pass ggf. mit Aufenthaltstitel und Zusatzblatt
beglaubigte Ablichtung
Folgende Unterlagen sind gegebenenfalls einzureichen:
-
a) Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder
beglaubigte Ablichtung
-
b) Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung
beglaubigte Ablichtung
-
c) Nachweis über die Ableistung von Wehr-, Zivil- oder Ersatzdienst oder einen Dienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (Hinweis: Eine Berücksichtigung gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 JKapVVO kann nur erfolgen, wenn die Trägerorganisation nach § 10 JFDG oder nach § 14 ZDG zugelassen ist)
beglaubigte Ablichtung
-
Die Vorlage der Unterlagen a bis c ist freiwillig. Eine Anrechnung dieser Umstände auf der Punkteliste erfolgt jedoch nur bei entsprechender Nachweisung.
-
Ferner sind gegebenenfalls einzureichen:
-
Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades (Doktortitel)
beglaubigte Ablichtung
-
Urkunde über die Ernennung ins Beamtenverhältnis und ggf. auch Entlassungsurkunde aus dem Beamtenverhältnis
beglaubigte Ablichtung
-
Bescheinigung über die Namensführung vom z. B. Standesamt
beglaubigte Ablichtung
Sollte es während des Bewerberverfahrens zu einem Namenswechsel aufgrund von Heirat oder Scheidung kommen.
Kontakt
Die Präsidentin des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten
- Tel.: (030) 9013 - 0
- Fax: (030) 90 13 - 20 40
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
U Eisenacher Str.
- U7
-
U Rathaus Schöneberg
-
Bus
-
Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
- U3
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Grunewaldstr.
- M46
- U3
- N7
-
Rathaus Schöneberg
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Behindertengerechter Zugang
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.
Behindertengerechte Parkplätze stehen zur Verfügung.
Fahrstühle sind vorhanden.
Behindertengerechte WC sind vorhanden.