Antragstellung

Der Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst kann frühestens nach Ablegung der ersten juristischen (Staats-)Prüfung (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 JKapVVO) gestellt werden.

Beglaubigungen

Die beglaubigten Kopien sind als ordnungsgemäß beglaubigte Kopien (§ 33 VwVfg i. V. m. den landesrechtlichen Vorschriften; z. B. ausstellende Behörde und Bürgeramt) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden) nur noch vom Standesamt ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Personenstandsurkunden dürfen nur noch von dem ausstellenden Standesamt oder von einem Notar beglaubigt werden.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • das Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen (Staats-)Prüfung (Gesamtprüfungszeugnis)

    beglaubigte Ablichtung/beglaubigte Abschrift

  • der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

  • das Personalblatt für Referendarinnen und Referendare

  • die Erklärungen zu Vorstrafen, Erklärungen zu anderweitigem juristischen Vorbereitungsdienst sowie die Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue

  • ein unterschriebener, tabellarischer-maschinenschriftlicher Lebenslauf

  • Ihr Personalausweis oder Pass ggf. mit Aufenthaltstitel und Zusatzblatt

    beglaubigte Ablichtung

Folgende Unterlagen sind gegebenenfalls einzureichen:

  • a) Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder

    beglaubigte Ablichtung

  • b) Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung

    beglaubigte Ablichtung

  • c) Nachweis über die Ableistung von Wehr-, Zivil- oder Ersatzdienst oder einen Dienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (Hinweis: Eine Berücksichtigung gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 JKapVVO kann nur erfolgen, wenn die Trägerorganisation nach § 10 JFDG oder nach § 14 ZDG zugelassen ist)

    beglaubigte Ablichtung

  • Die Vorlage der Unterlagen a bis c ist freiwillig. Eine Anrechnung dieser Umstände auf der Punkteliste erfolgt jedoch nur bei entsprechender Nachweisung.

  • Ferner sind gegebenenfalls einzureichen:

  • Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades (Doktortitel)

    beglaubigte Ablichtung

  • Urkunde über die Ernennung ins Beamtenverhältnis und ggf. auch Entlassungsurkunde aus dem Beamtenverhältnis

    beglaubigte Ablichtung

  • Bescheinigung über die Namensführung vom z. B. Standesamt

    beglaubigte Ablichtung
    Sollte es während des Bewerberverfahrens zu einem Namenswechsel aufgrund von Heirat oder Scheidung kommen.

Sollte es während des Bewerberverfahrens zu einem Namenswechsel aufgrund von Heirat oder Scheidung kommen, reichen Sie bitte eine Bescheinigung über den Namenswechsel in beglaubigter Form ein.

Alle Vordrucke finden Sie im Downloadbereich. Bitte reichen Sie keine Bewerbungsmappen, Hefter oder Hüllen ein. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte ausschließlich postalisch ein oder nutzen den Haus-/ Nachtbriefkasten am Eingang des Gebäudes

Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde sind erst nach Angebotserteilung zu beantragen. Dieses darf bei Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht älter als 6 Monate sein.

Im Falle einer Antragstellung auf Gleichwertigkeit sind die gesamten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Kontakt

Die Präsidentin des Kammergerichts

Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Behindertengerechter Zugang

Zugang rollstuhlgerecht Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.

Behindertenparkplatz Behindertengerechte Parkplätze stehen zur Verfügung.

Aufzug rollstuhlgerecht Fahrstühle sind vorhanden.

WC rollstuhlgerecht Behindertengerechte WC sind vorhanden.