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Rückmeldung
Bis zum Tag der Einstellung werden die infolge von Absagen frei gewordenen Ausbildungsplätze vergeben. Erhalten die Bewerber bis zum jeweiligen Einstellungstag keine Nachricht, so müssen sie sich nach dem Einstellungstermin fristgerecht und schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Rückmeldevordruck (Download hier) zurückmelden. Andernfalls wird sie/er zum darauf folgenden Termin nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 JKapVVO).
Will ein/e Bewerber/in ihre/seine Bewerbung dennoch aufrechterhalten, muss sie/er dies dem Präsidenten des Kammergerichts spätestens 10 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermin schriftlich mitteilen. Andernfalls wird sie/er zu diesem Termin nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 JKapVVO). Die Rückmeldung kann erst nach Abschluss des Einstellungsverfahrens übersandt werden. Verfrühte Mitteilungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber/innen, die an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht schriftlich mitteilen, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten, werden aus der Liste gestrichen (§ 5 Abs. 5 Nr. 3 JKapVVO)!
Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Nachrichten nicht anerkannt werden.
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Kontakt
Der Präsident des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten
Ansprechpartnerin: Frau Hohenberger
- Tel.:
- (030) 9013 - 2118
- Fax:
- (030) 9013 - 2044
Nahverkehr
- U-Bahn
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0.3km
U Bayerischer Platz
- U4
- U7
-
0.4km
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
0.6km
U Eisenacher Str.
- U7
-
0.3km
U Bayerischer Platz
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Rathaus Schöneberg
- 104
- M46
- N42
- N7X
-
0.3km
U Bayerischer Platz
- N7
-
0.3km
Berlin, Grunewaldstr.
- N7
- M46
-
0.2km
Berlin, Rathaus Schöneberg
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Behindertengerechter Zugang
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.
Behindertengerechte Parkplätze sind vorhanden.
Fahrstühle sind vorhanden.
Behindertengerechte WC sind vorhanden.