Energie
Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter berlin.de/energie/
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Rückmeldung

Bis zum Tag der Einstellung werden die infolge von Absagen frei gewordenen Ausbildungsplätze vergeben. Erhalten die Bewerber bis zum jeweiligen Einstellungstag keine Nachricht, so müssen sie sich nach dem Einstellungstermin fristgerecht und schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Rückmeldevordruck zurückmelden. Andernfalls wird sie/er zum darauf folgenden Termin nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 JKapVVO).

Will ein/e Bewerber/in ihre/seine Bewerbung dennoch aufrechterhalten, muss sie/er dies dem Präsidenten des Kammergerichts spätestens 10 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermin schriftlich mitteilen. Andernfalls wird sie/er zu diesem Termin nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 JKapVVO). Die Rückmeldung kann erst nach Abschluss des Einstellungsverfahrens übersandt werden. Verfrühte Mitteilungen können nicht berücksichtigt werden.

Bewerber/innen, die an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht schriftlich mitteilen, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten, werden aus der Liste gestrichen (§ 5 Abs. 5 Nr. 3 JKapVVO)!

Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Nachrichten nicht anerkannt werden.

Die Rückmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Rückmeldevordruck (siehe Downloadbereich).