Als Oberlandesgericht bestimmen sich die Aufgaben des Kammergerichts nach dem Gerichtsverfassungsgesetz. Seine Richterinnen und Richter gehören verschiedenen Zivil- oder Strafsenaten an. Insgesamt gibt es am Kammergericht 28 Zivil- und 6 Strafsenate.
Ein Senat ist in der Regel mit einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Richtern besetzt. Es gibt aber Ausnahmen: So entscheidet ein Senatsmitglied allein als Einzelrichter, wenn dies in einem Prozessgesetz, also insbesondere in der Zivilprozessordnung, so vorgesehen ist. Nach der ZPO-Reform aus dem Jahr 2002 ist dies mittlerweile der Regelfall. Auch sind die Strafsenate mit insgesamt sechs Richtern besetzt, wenn das Kammergericht in erster Instanz tätig wird. Dies ist dann der Fall, wenn das Verfahren eine Staatsschutzsache (Terrorismus, Spionage) zum Gegenstand hat oder der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles Anklage vor dem Kammergericht erhebt.