Zusatzangebote

ELAN-REF

Die elektronische Lernplattform ELAN-REF ist ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm für Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst. Es ist Bestandteil der Einführungslehrgänge für die Ausbildungsstationen im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht. Aus diesem Grund erhalten die Referendarinnen und Referendare schon vor Beginn ihres juristischen Vorbereitungsdienstes die Zugangsdaten.
Technische Fragen sind an folgende Adresse zu richten: elan.hilfe@senjust.berlin.de.

Vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer ein Lernprogramm für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für folgende drei Anwaltsmodule entwickelt:

  • Anwaltliches Berufsrecht
  • Mandatsvertrag und Haftung
  • Vergütung des Rechtsanwalts

Zur Anmeldung für die Anwaltsmodule

Internet-Klausurenkurs

Das Referat für Referendarangelegenheiten bietet einen Klausurenkurs über das Internet an. Der Kurs richtet sich an alle Berliner Referendarinnen und Referendare, die den schriftlichen Teil der zweiten Staatsprüfung noch vor sich haben. Alle zwei Wochen wird jeweils mittwochs ‑ im fortlaufenden Wechsel aus den Gebieten Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht ‑ ein Aufgabentext zum Download angeboten.

Bei den Klausuren handelt es sich um Examensaufgaben, die vom GJPA erstellt und von Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern speziell für diesen Kurs an die aktuellen Examensanforderungen angepasst wurden. Die Aufgaben sollten im Interesse eines möglichst großen Trainingseffekts unter Examensbedingungen bearbeitet werden. Es sollten also insbesondere nur die im Examen zugelassenen Hilfsmittel benutzt, der Lösungsvorschlag ausformuliert und die Bearbeitung nach spätestens fünf Zeitstunden abgeschlossen werden.

Leider können wir Ihnen keine Korrektur der in Hausarbeit angefertigten Arbeiten anbieten. Dies muss für Sie aber kein Nachteil darstellen. Bei der wechselseitigen Korrektur in privaten Arbeitsgemeinschaften wird sich gerade aus der Auseinandersetzung mit den (vermeintlichen) Fehlern d. Kollegin/Kollegen ein Lerneffekt ergeben. Als Hilfe für die Korrektur wird jeweils zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Aufgabe eine Lösungsskizze auf der Homepage des Kammergerichts bereitgestellt werden. Eine weitere Woche später wird die Klausur besprochen werden.

Der Berliner Personalrat der Referendar*innen organisiert die Korrektur der vom Kammergericht Berlin gestellten Internetklausuren. Die Korrektur kostet 15 € pro geschriebener Klausur und sie wird meist von den Klausurstellenden selbst, ansonsten von erfahrenen AG-Leiter*innen, durchgeführt.

Genauere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Personalrats der Referendar*innen im Kammergerichtsbezirk oder auf der Internetseite des Personalrats der Referendar*innen im Bezirk des Brandenburgischen OLG.
Der Personalrat der Referendar*innen weist auf die Änderungen hin, die mit dieser Klausur in Kraft treten: Die Korrektur findet nun ausschließlich digital statt. Es ist weiterhin empfehlenswert in Hinblick auf die Examensvorbereitung die Lösung handschriftlich zu formulieren und diese anschließend einzuscannen. Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie im nachstehenden PDF und auf der Internetseite des Personalrats der Referendar*innen.

Aktuelle Klausuren und Archiv

  • Hinweise des Personalrats der Referendar*innen - Anschreiben Änderungen Klausurenkurs

    PDF-Dokument (133.6 kB)
    Dokument: Personalrat der Referendar*innen des Kammergerichts

Internet-Aktenvortragskurs

Das Referat für Referendarangelegenheiten bietet einen Aktenvortragskurs über das Internet an. Der Kurs richtet sich an alle Berliner Referendarinnen und Referendare, die den mündlichen Teil der zweiten Staatsprüfung noch vor sich haben. Einmal im Monat wird mittwochs ‑ im Wechsel aus den Gebieten Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht ‑ ein Aufgabentext nebst Lösungsskizze zum Download angeboten.

Bei den Aktenvorträgen handelt es sich um Examensaufgaben, die vom GJPA erstellt und von Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern speziell für diesen Kurs an die aktuellen Examensanforderungen angepasst wurden. Die Aktenvorträge sollten im Interesse eines möglichst großen Trainingseffekts unter Examensbedingungen bearbeitet werden. Es sollten also insbesondere nur die im Examen zugelassenen Hilfsmittel benutzt, der Lösungsvorschlag vorbereitet und die Bearbeitung nach spätestens einer Zeitstunde abgeschlossen werden.

Leider ist es wegen des damit verbundenen Aufwands nicht möglich, Ihnen Besprechungstermine anzubieten, in denen die in Hausarbeit vorbereiteten Aktenvorträge vor Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen oder -leitern gehalten werden. Dies muss für Sie aber keinen Nachteil darstellen. Beim Vortrag in privaten Arbeitsgemeinschaften wird sich gerade aus der Auseinandersetzung mit dem Vortrag von anderen ein großer Lerneffekt ergeben. Um Sie dabei zu unterstützen, werden wir jeweils mit dem Aktenvortrag eine Lösungsskizze auf der Homepage des Kammergerichts bereitstellen.

Aktuelle Aktenvorträge und Archiv

JURIS und beck-online

Während des juristsichen Vorbereitungsdienstes wird den Referendarinnen und Referendaren der Zugang zu den juristischen Datenbanken juris und beck-online gewährt.
Die Informationsdienste dürfen nur im Rahmen der Ausbildung genutzt und die Nutzungslizenzen nicht auf Dritte übertragen werden.

Bei technischen Fragen zu juris ist eine E-Mail zu richten an technik@juris.de.

Die technische Hotline des C.H.Beck Verlags ist zu erreichen unter hotline@beck.de.
Die regelmäßige Öffnungszeit ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr.
An Bayerischen Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.

Schlüsselqualifikation

Das Kammergericht bietet Referendarinnen und Referendaren, die den Vorbereitungsdienst im hiesigen Gerichtsbezirk absolvieren, Veranstaltungen an, in denen Schlüsselqualifikationen vermittelt werden sollen. Dazu zählt der Gesetzgeber Fertigkeiten wie das Verhandlungsmanagement, die Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

Das Angebot richtet sich an Referendarinnen und Referendaren aller Ausbildungsstufen. Das Belegen der Kurse ist freiwillig. Gebühren werden nicht erhoben. Es steht Ihnen frei, sich zu mehreren Veranstaltungen anzumelden. Bitte geben Sie im Interesse Ihrer Kolleginnen und Kollegen jedoch nur Termine an, an denen Sie – wenn Sie einen Platz erhalten – tatsächlich teilnehmen werden und beachten Sie, dass das Seminar nach erfolgter Zusage Dienstpflicht ist. Ihre während der Veranstaltung erbrachten Leistungen werden nicht benotet werden. Sie erhalten jedoch eine Teilnahmebescheinigung, die Sie zu Ihrer Personalakte geben können.

Einen Überblick über das gegenwärtige Veranstaltungsangebot können Sie sich auf der nachfolgend verlinkten Seite verschaffen. Die genauen Termine und die Anmeldemöglichkeit erhalten Sie über Moodle.

Sofern mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze vorliegen, werden die Plätze nach dem Eingang der Anmeldung vergeben.
Erneute schriftliche Anmeldungen von Referendarinnen und Referendaren, die bei dem entsprechenden vorangegangenen Seminar nicht berücksichtigt werden konnten werden vorrangig behandelt.

Fakultative Veranstaltungen "Aspekte deutscher Justizgeschichte" im Jahr 2023

Das Dokumentationszentrum “Topographie des Terrors” in Berlin bietet 2023 in Präsenz vier rechtshistorische Tagesseminare für Rechtsreferendare* und Menschen in juristischen Berufen an. Dazu sind auch Teilnehmer* aus anderen Bundesländern herzlich eingeladen.

Seminar 1: Die nationalsozialistische Ermordung von Patientinnen und Patienten in Heil- und Pflegeanstalten (“Euthanasie”) und die Rolle der Justiz
Mit seinem Befehl vom 1. September 1939 an Philipp Bouhler, den Chef seiner persönlichen Kanzlei, setzte Hitler die Ermordung von Patientinnen und Patienten in Heil- und Pflegeanstalten in Gang. Zunächst hielt die verantwortliche Organisationszentrale T4 die Morde vor der Justiz geheim. Erst nach Protesten durch den Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig und hohe Vertreter der Kirche wurden die Tötungen vorübergehend verlangsamt. In einer Konferenz am 23./24. April 1941 machte der kommissarische Justizminister Franz Schlegelberger gegenüber 90 hochrangigen Juristen die Vorgabe, etwaige Anfragen und Anzeigen von Angehörigen nicht zu bearbeiten. Der Justizapparat wurde zum Komplizen des Massenmords. Nach 1945 versuchte der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, einige der Juristen vor Gericht zu bringen, starb aber, bevor es zu einem Prozess kam.
Termin: Freitag, 28. April 2023, 10 bis 16 Uhr

Seminar 2: Staatsanwaltschaft und Politische Justiz im Nationalsozialismus
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht war in der NS-Zeit die wichtigste Ermittlungsbehörde der politischen Justiz. Die Staatsanwälte entschieden, bei welchem Gericht – Volksgerichtshof, Sondergericht, Kammergericht – Anklage erhoben wurde und stellten mit ihren Anklageschriften die Weichen für Todesurteil, Zuchthaus oder Freispruch. Anhand von ausgewählten Dokumenten untersuchen wir die Verfolgung von Kommunisten*, ausländischen Zwangsarbeitern* und Deutschen* und die Zusammenarbeit der Ermittler mit Gestapo und Kriminalpolizei. Wir analysieren die wichtigsten Strafvorschriften und blicken auf Protokolle von Dienstbesprechungen der Berliner Staatsanwälte. Ein politisch Verfolgter berichtet im Audio-Dokument über seine Haft im Gestapo-Hausgefängnis in der Prinz-Albrecht-Straße (heute „Topographie des Terrors“).
Termin: Freitag, 29. September 2023, 10 bis 16 Uhr

Seminar 3: Strafverteidigung, Gestapo und politische Justiz in der NS-Zeit
Im NS-System war der justizförmige Verfolgungsapparat integraler Bestandteil der Herrschaft. Nach der ersten Welle des Terrors und frühen Berufsverboten flohen viele Anwälte* oder mussten sich einen anderen Beruf suchen. Bei denen, die weiter arbeiten konnten, gab es unterschiedliche Reaktionen, von der Anpassung bis hin zur Arbeit in Widerstandsgruppen. Interessant ist die Frage, welche Handlungsspielräume Rechtsanwälte* bei ihrer Berufsausübung vor Gericht hatten: Wie arbeitete man als Rechtsbeistand in einer weitgehend willfährigen Justiz? Welchen Repressalien waren die Strafverteidiger* ausgesetzt? Welche Funktion hatte die gerichtsförmige Verfolgung für das NS-Regime? Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mehr über die Geschichte ihres Berufs erfahren wollen.
Termin: Freitag, 3. November 2023, 10 bis 16 Uhr

Seminar 4: Prozessuale Fragen der Nürnberger Prozesse
Nach dem Ende des Internationalen Militärtribunals (IMT) fanden in Nürnberg zwischen 1946 und 1949 zwölf weitere Prozesse vor US-Militärgerichtshöfen gegen mehr als 200 Angeklagte statt. Dazu gehörte auch der Juristenprozess (Fall 3). Grundlage war eine Prozessordnung, die die nach Nürnberg abgeordneten US-amerikanischen Richter selbst formuliert hatten. Sie basierte auf dem Gesetz Nr. 10 des Alliierten Kontrollrats (KRG 10). Wir lernen die Entstehungsgeschichte dieses Regelwerks kennen und überprüfen, welche Verfahrensgarantien für die Angeklagten und Handlungsspielräume für die Verteidiger darin enthalten waren. Am Ende werfen wir einen Blick auf das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag. Die Dokumente liegen zum Teil nur auf Englisch vor.
Termin: Freitag, 10. November 2023, 10 bis 16 Uhr

Veranstaltungsort ist die Topographie des Terrors, Niederkirchnerstraße 8, 10963 Berlin
Leiter der Seminare ist Ralf Oberndörfer. Er ist freiberuflicher Rechtshistoriker und Volljurist. Seit vielen Jahren arbeitet er zu Nationalsozialismus, zur Verfolgung von NS-Verbrechen nach 1945 und zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Zu jedem Seminar gehört ein geführter Rundgang durch die ständige Ausstellung der „Topographie des Terrors“. Pro Seminar gibt es 20 Plätze. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter ralf.oberndoerfer@histox.de, für Referendare* auch über das jeweilige Oberlandesgericht.

Frankreichprogramm

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bietet zweimal im Jahr (März und Oktober/November) ein Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie an.

Hinweis: Wegen des erfahrungsgemäß hohen Bewerberandrangs ist es empfehlenswert, Zeugnisse über qualifizierte französische Sprachkenntnisse und der Nachweis einer konkreten Ausbildungsstelle in Frankreich den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Vollständige Bewerbungsunterlagen sind dem Referat für Referendarangelegenheiten vorzulegen. Informationen können Sie zu gegebener Zeit hier entnehmen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen – Frankreich-Programm

Studienfahrten

Sonderurlaub zur Durchführung von AG-Studienfahrten kann bewilligt werden, wenn mehr als die Hälfte der Referendare einer AG an der Studienfahrt teilnimmt und das Fachprogramm pro Tag mindestens fünf Stunden beträgt.

Einzelheiten zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen der Bewilligung finden Sie auf der Seite Erholungs- und Sonderurlaub.

Studienfahrten nach Brüssel

Bei Referendarfahrten nach Brüssel empfiehlt sich die Einschaltung des Justizreferenten des Berliner Büros bei der EU, der Hinweise zum Buchungsprogramm erteilen kann.

Kontaktadresse: Büro des Landes Berlin bei der EU Avenue Michel-Ange 71 B-1000 Brüssel berlinerbuero@senatskanzlei.berlin.de Tel.: 0032-2-7380070 Fax: 0032-2-7324746

Dem Personalrat der Referendare liegen Adressen von Veranstaltern von Studienfahrtprogrammen für Referendare vor.