Einführung einer neuen Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Berliner Verwaltung

Aufgrund der Einführung eines neuen Kassenprogramms können im Zeitraum vom 09. – 29. Juni 2026 keine Auszahlungen erfolgen.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung. Unsere Mitarbeitenden sind bemüht, die anfallenden Rückstände im Anschluss zeitnah abzuarbeiten. Für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten wird um Entschuldigung gebeten.

Gebühren

I. Gebühren für das Bewerbungsverfahren

Gemäß Ziffer 5.1 der Anlage zu § 1 Absatz 2 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG)

  • Bestellung zum Notar gemäß § 12 BNotO

    1.600,00 €

  • Ablehnung des Antrags auf Bestellung zum Notar

    1.400,00 €

  • Rücknahme des Antrags auf Bestellung zum Notar vor Entscheidung über den Antrag

    700,00 €

II. Gebühren für die Vertreterbestellung

Gemäß Ziffer 5.2 der Anlage zu § 1 Absatz 2 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG)

  • Erste Bestellung eines Notarvertreters gemäß § 39 Abs. 1 erster Halbsatz BNotO pro Jahr
    • Anmerkung: Die weiteren Bestellungen bleiben gebührenfrei.

    51,13 €

  • Entscheidung über den Antrag auf Bestellung eines ständigen Notarvertreters gemäß
    § 39 Abs. 1 zweiter Halbsatz BNotO

    102,26 €

III. Gebühren für das Beschwerdeverfahren

Gemäß Ziffer 5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 2 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG)

  • Verwerfung oder Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Missbilligung gemäß § 94 Abs. 2 BNotO

    100,00 €

Wird die Beschwerde oder weitere Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann die zuständige Behörde die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte nach Ziffer 1 oder Ziffer 2 ermäßigen oder bestimmen, dass eine Gebühr nicht erhoben wird.

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