Ausbildung

Zu Beginn deiner Ausbildung (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Abschnitten sowie dem Prüfungsverfahren. Die fachtheoretischen und berufspraktischen Abschnitte finden an einem Gericht oder in der Staatsanwaltschaft statt.

Weitere Einzelheiten zur Ausbildung kannst du dem Informationsblatt entnehmen.

Der Vorbereitungsdienst endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung. Wenn du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hast, wirst du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Eine Übernahmegarantie besteht nicht.

  • Informationen zur Ausbildung als Justizfachwirt:in

    PDF-Dokument (274.2 kB)