Ausbildung

Zu Beginn deiner Ausbildung (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) erfolgt die Ernennung als Anwärter:in für den Justizwachtmeisterdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Ausbildung dauert insgesamt mindestens sechs Monate und umfasst einen Fachlehrgang und eine praktische Unterweisung an einem Ausbildungsgericht.

Weitere Einzelheiten zur Ausbildung kannst du dem Informationsblatt und dem Rahmenplan entnehmen.

Eine Abschlussprüfung muss nicht abgelegt werden. Anhand deiner Leistungen wird über deine Befähigung für den Justizwachtmeisterdienst entschieden. Wenn du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hast, wirst du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Eine Übernahmegarantie besteht nicht.

  • Informationen zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeister:in

    PDF-Dokument (235.9 kB)

  • Rahmenplan

    PDF-Dokument (339.2 kB)