Fristen

Die abzugebenden Erklärungen müssen spätestens bis zum unten angegebenen Datum bei dem Kammergericht – Referat für Referendarangelegenheiten eingegangen sein.

Ausbildungsangelegenheiten

  • Fristablauf

    Bestimmung des Berufsfeldes nebst Untergruppe

  • Bei der Frist gemäß § 21 Abs. 5 JAO handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Bestimmung des Berufsfeldes ist endgültig.
    Nach fruchtlosem Ablauf erfolgt die Festsetzung von Amts wegen.

    Endet die Frist an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag!

  • 31.12.2022

    Für Referendarinnen und Referendare mit Beginn der Wahlstation im April 2023!

  • 31.03.2023

    Für Referendarinnen und Referendare mit Beginn der Wahlstation im Juli 2023!

  • 30.06.2023

    Für Referendarinnen und Referendare mit Beginn der Wahlstation im Oktober 2023!

  • 30.09.2023

    Für Referendarinnen und Referendare mit Beginn der Wahlstation im Januar 2024!