- § 11 des Gesetzes über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Berlin (JAG) in der jeweils gültigen Fassung.
Die aktuell gültige Fassung der vorgenannten Vorschrift ist zu finden unter dem Vorschrifteninformationssystem Berlin
PDF-Dokument (1.6 MB)
- Stand: 03.02.2025
Dokument: Kg Referendarabteilung
gültig ab dem 30.08.2026
PDF-Dokument (102.6 kB)
Dokument: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Die Präsidentin des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.
Behindertengerechte Parkplätze stehen zur Verfügung.
Fahrstühle sind vorhanden.
Behindertengerechte WC sind vorhanden.