Rechtsgrundlagen

  • § 11 des Gesetzes über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Berlin (JAG) in der jeweils gültigen Fassung.

Die aktuell gültige Fassung der vorgenannten Vorschrift ist zu finden unter dem Vorschrifteninformationssystem Berlin

  • §§ 5 ff. der Verordnung über die Ausbildungskapazität und das Vergabeverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst (JKapVVO) in der jeweils gültigen Fassung.
  • JKapVVO

    PDF-Dokument (408.1 kB) - Stand: 03.02.2025
    Dokument: Kg Referendarabteilung

Rechtsstatus

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (§ 10 Abs. 1 Satz 2 JAG).

Kontakt

Die Präsidentin des Kammergerichts

Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Behindertengerechter Zugang

Zugang rollstuhlgerecht Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.

Behindertenparkplatz Behindertengerechte Parkplätze stehen zur Verfügung.

Aufzug rollstuhlgerecht Fahrstühle sind vorhanden.

WC rollstuhlgerecht Behindertengerechte WC sind vorhanden.