Aktuelles

Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Internet-Klausurenkurs (Stand: 24.04.2024)
Es wurde wieder eine neue Übungsklausur im Verwaltungsrecht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass der Download in der Ihnen bekannten Rubrik zur Verfügung steht. Die Lösung wird am 08.05.2024 im Internet zum Herunterladen angeboten werden.

Rückfragen können an Frau Patzwaldt gerichtet werden.

Internet-Aktenvortragskurs (Stand: 17.04.2024)
Es wurde wieder ein Internet-Aktenvortragskurs veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass der Download in der Ihnen bekannten Rubrik zur Verfügung steht.

Rückfragen können an Frau Patzwaldt gerichtet werden.

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich
Seminar in Paris vom 11. bis 15. März 2024
In der Zeit vom 11. bis 15. März 2024 soll ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.
In dem Seminar stehen 18 Plätze für Referendarinnen und Referendare zur Verfügung.
Wichtig:
Bewerbungen erfolgen ausschließlich unter Nutzung des Online-Formulars „Bewerbungsformular – Frankreichseminar“, das im Internet verlinkt ist.

Das Online-Formular kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgerufen, ausgefüllt und übermittelt werden.

In dem Online-Formular besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise, z.B. zu Sprachkenntnissen, als Anlagen (in den Formaten docx und pdf) hochzuladen.
Um die Bewerbung nebst Anlagen speichern und übermitteln zu können, muss eine Einwilligungserklärung abgegeben werden, die im Online-Formular durch den Ausfüllassistenten abgefragt wird. Der Bewerber oder die Bewerberin erhält eine Kopie der übermittelten Bewerbung an die zuvor eingegebene, persönliche E-Mail-Adresse.
Nach Ablauf des 31. Dezember 2023 wird das Online-Formular für das Seminar im Frühjahr 2024 nicht mehr aufrufbar sein. Nicht fristgerecht übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Internetseite des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – Frankreich-Programm.
Auf die Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein-westfälischen Justizverwaltung weise ich ausdrücklich hin.
An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 18 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Suche nach einer geeigneten Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, einen Kostenanteil für das Seminar den Teilnehmer/innen zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggf. entstandene Kosten (z.B. Stornogebühren) nicht durch den Präsidenten des Kammergerichts erstattet werden.
Auch durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt Berlin-Brandenburg und das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfahlen werden keine evtl. anfallenden Kosten übernommen.
NEU: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Bestätigung erbeten werden, dass das Referendariatsverhältnis des Bewerbers oder der Bewerberin im März 2024 noch andauert.
Die Teilnahme an dem Frankreich-Seminar ist sonderurlaubsfähig.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Verheyen.