Energie
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Ukraine
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Aktuelles

Letzte Aktualisierung: 22.11.2023

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich
Seminar in Paris vom 11. bis 15. März 2024
In der Zeit vom 11. bis 15. März 2024 soll ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.
In dem Seminar stehen 18 Plätze für Referendarinnen und Referendare zur Verfügung.
Wichtig:
Bewerbungen erfolgen ausschließlich unter Nutzung des Online-Formulars „Bewerbungsformular – Frankreichseminar“, das im Internet verlinkt ist.

Das Online-Formular kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgerufen, ausgefüllt und übermittelt werden.

In dem Online-Formular besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise, z.B. zu Sprachkenntnissen, als Anlagen (in den Formaten docx und pdf) hochzuladen.
Um die Bewerbung nebst Anlagen speichern und übermitteln zu können, muss eine Einwilligungserklärung abgegeben werden, die im Online-Formular durch den Ausfüllassistenten abgefragt wird. Der Bewerber oder die Bewerberin erhält eine Kopie der übermittelten Bewerbung an die zuvor eingegebene, persönliche E-Mail-Adresse.
Nach Ablauf des 31. Dezember 2023 wird das Online-Formular für das Seminar im Frühjahr 2024 nicht mehr aufrufbar sein. Nicht fristgerecht übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Internetseite des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – Frankreich-Programm.
Auf die Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein-westfälischen Justizverwaltung weise ich ausdrücklich hin.
An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 18 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Suche nach einer geeigneten Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, einen Kostenanteil für das Seminar den Teilnehmer/innen zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggf. entstandene Kosten (z.B. Stornogebühren) nicht durch den Präsidenten des Kammergerichts erstattet werden.
Auch durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt Berlin-Brandenburg und das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfahlen werden keine evtl. anfallenden Kosten übernommen.
NEU: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Bestätigung erbeten werden, dass das Referendariatsverhältnis des Bewerbers oder der Bewerberin im März 2024 noch andauert.
Die Teilnahme an dem Frankreich-Seminar ist sonderurlaubsfähig.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Verheyen.

Internet-Klausurenkurs (Stand: 22.11.2023)
Es wurde wieder eine neue Übungsklausur im Verwaltungsrecht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass der Download in der Ihnen bekannten Rubrik zur Verfügung steht. Die Lösung wird am 06.12.2023 im Internet zum Herunterladen angeboten werden.

Rückfragen können an Frau Patzwaldt gerichtet werden.

Internet-Aktenvortragskurs (Stand: 15.11.2023)
Eine Aufgabe und Lösungsskizze in der Rubrik Internet-Aktenvortragskurs ist für Sie bereit gestellt worden.

Rückfragen können gerne an Frau Dorow gerichtet werden.

Änderungen Besprechungstermine Internet-KlKu
Es gibt folgende Änderungen bei den Besprechungsterminen für den Internet-KlKu:

VR 101: 15.11.2023 um 18:00 Uhr.
ZA 103: 22.11.2023

Beachten Sie bitte die gesonderten Einwahldaten.

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris vom 16. – 20. Oktober 2023

In der Zeit vom 16. bis 20. Oktober 2023 soll ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.
In dem Seminar stehen 18 Plätze für Referendarinnen und Referendare zur Verfügung.
Bewerbungen erfolgen ausschließlich unter Nutzung des Online-Formulars „Bewerbungsformular – Frankreichseminar“, das im Internet verlinkt ist.

Das Online-Formular kann bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 aufgerufen, ausgefüllt und übermittelt werden.

In dem Online-Formular besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise, z.B. zu Sprachkenntnissen, als Anlagen (in den Formaten docx und pdf) hochzuladen.
Um die Bewerbung nebst Anlagen speichern und übermitteln zu können, muss eine Einwilligungserklärung abgegeben werden, die im Online-Formular durch den Ausfüllassistenten abgefragt wird. Der Bewerber oder die Bewerberin erhält eine Kopie der übermittelten Bewerbung an die zuvor eingegebene, persönliche E-Mail-Adresse.
Nach Ablauf des 31. Juli 2023 wird das Online-Formular für das Herbstseminar 2023 nicht mehr aufrufbar sein. Nicht fristgerecht übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Internetseite des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – Frankreich-Programm.

Auf die Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein-westfälischen Justizverwaltung weise ich ausdrücklich hin.

An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 18 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Suche nach einer geeigneten Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, einen Kostenanteil für das Seminar den Teilnehmer/innen zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggf. entstandene Kosten (z.B. Stornogebühren) nicht durch den Präsidenten des Kammergerichts erstattet werden.
Auch durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt Berlin-Brandenburg und das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfahlen werden keine evtl. anfallenden Kosten übernommen.

NEU: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Bestätigung erbeten werden, dass das Referendariatsverhältnis des Bewerbers oder der Bewerberin im Oktober 2023 noch andauert.

Die Teilnahme an dem Frankreich-Seminar ist sonderurlaubsfähig.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Verheyen.

Internet-Klausurenkurs – REV 23 (Stand: 18.04.2023)
Bitte beachten Sie, dass am 18.04.2023 eine neue geänderte Version der REV 23-Aufgabe veröffentlicht wurde. Den Download finden Sie in der Ihnen bekannten Rubrik.

Rückfragen können an Frau Patzwaldt gerichtet werden.

Fakultative Veranstaltung “Aspekte deutscher Justizgeschichte” (Stand: 01.03.2023)
Das Dokumentationszentrum “Topographie des Terrors” in Berlin bietet 2023 in Präsenz vier rechtshistorische Tagesseminare für Rechtsreferendare* und Menschen in juristischen Berufen an. Dazu sind auch Teilnehmer* aus anderen Bundesländern herzlich eingeladen. Für das erste Seminar „Die nationalsozialistische Ermordung von Patientinnen und Patienten in Heil- und Pflegeanstalten (“Euthanasie”) und die Rolle der Justiz“, welches am 28.04.2023 von 10 bis 16 Uhr stattfindet, können Sie sich ab sofort bei Frau Rockmann anmelden. In jedem Seminar gibt es 20 Plätze, die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie hier.

Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie (Stand: 06.07.2022)
Bitte beachten Sie das nachstehende Rundschreiben Nr. 29/2022 der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 29_2022 vom 30.06.2022.pdf

    PDF-Dokument (217.4 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin

  • Psychologie für Juristen

    PDF-Dokument (114.1 kB)
    Dokument: DUV Speyer

Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie (Stand: 06.04.2022)
Bitte beachten Sie die nachstehenden Rundschreiben Nr. 17/2022 und Nr. 18/2022 vom 31.03.2022 der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 17-2022 vom 31.03.2022

    PDF-Dokument (297.6 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr.18-2022 vom 31.03.2022

    PDF-Dokument (329.5 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Verfahrensweise bei positiver Testung oder Kontakten zu positiv getesteten Personen bzgl. SARS-CoV2 – Hinweis des Personalrats der Referendar*innen (Stand: 20.01.2022)
Hinsichtlich der Verfahrensweise bei positiver Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV2 oder Kontakten zu positiv getesteten Personen wird Bezug genommen auf die Regelungen der SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie (Stand: 09.12.2021)
Bitte beachten Sie die nachstehenden Rundschreiben Nr. 69/2021 und 70/2021 vom 07.12.2021 der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 69_2021 vom 07.12.2021

    PDF-Dokument (150.4 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 70_2021 vom 07.12.2021

    PDF-Dokument (328.8 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie (Stand: 01.11.2021)
Bitte beachten Sie das nachstehende Rundschreiben IV Nr. 63/2021 der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 63_2021 vom 19.10.2021

    PDF-Dokument (144.7 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie (Stand: 04.10.2021)
Bitte beachten Sie das nachstehende Rundschreiben IV Nr. 57/2021 der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 57-2021 vom 04.10.2021

    PDF-Dokument (130.3 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie (Stand: 03.09.2021)
Bitte beachten Sie das Rundschreiben IV Nr. 48/2021 der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 48-2021 vom 14.07.2021

    PDF-Dokument (234.7 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Erholungsurlaub, Einreisequarantäne (Stand: 25.08.2021)
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Ihnen nicht nur im Falle der Stationsausbildung im Ausland, sondern auch bei Sonderurlaub (z. B. AG-Studienfahrten) sowie privaten Urlaubsreisen für den Fall, dass Sie bei Ihrer Rückkehr Quarantänepflichten unterfallen, vorsorglich ausreichend Erholungsurlaub zur Verfügung stehen muss, um diese ggf. abdecken zu können.

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (Stand: 28.05.2021)
Bitte beachten Sie das Rundschreiben IV Nr. 37/2021 sowie das Rundschreiben IV Nr. 38/2021 von der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 37

    PDF-Dokument (430.7 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 38

    PDF-Dokument (430.0 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19; hier: Auslandszuweisungen bis auf Weiteres (Stand: 27.04.2021)

Nach wie vor gelten viele Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für nicht notwendige, touristische Reisen ins Ausland, da mit drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen im öffentlichen Leben zu rechnen ist. Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Die Pandemieentwicklung ist nicht vorhersehbar. Es ist uns bewusst, dass Ihnen die Ausbildung im Ausland ein wichtiges Anliegen ist und eine Bereicherung der Ausbildungsinhalte und Bewerbungsperspektiven bietet. Daher möchten wir Sie bei Ihrer Auslandsstation grundsätzlich bestmöglich unterstützen. Aus vorstehenden Gründen sehen wir uns aber derzeit gezwungen, von einer Station im Ausland dringend abzuraten.

Sollten Sie sich trotz der damit verbundenen Risiken und Unsicherheiten für eine Auslandsstation entscheiden, nehmen wir Auslandszuweisungen bei einer bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes unter folgenden Voraussetzungen vor:
Es liegt eine schriftliche Einverständniserklärung der Ausbildungsstelle im Ausland vor.
Sofern eine Home-Office Ausbildung von Deutschland aus beabsichtigt ist: Die Ausbildungsstelle hat ein überzeugendes Ausbildungskonzept für eine Online-Ausbildung eingereicht.
Sie haben den Nachweis des Abschlusses einer privaten zusätzlichen Auslandskrankenversicherung erbracht bzw. das Land Berlin von der Erstattung zusätzlicher Kosten freigestellt (vgl. Vordruck unter „Vorbereitungsdienst/Downloads/Vordrucke/Erklärung wegen Auslandskrankenversicherung).
Sie haben die Erklärung abgegeben, das Land Berlin von Kosten freizustellen, die durch pandemiebedingte Reiseeinschränkungen bzw. Quarantänebestimmungen entstehen.
Ihnen steht noch ausreichend Erholungsurlaub zu, mit dem Sie für den Fall einer Quarantäne im Ausland oder bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland den Quarantänezeitraum abdecken können.
Das Gebot höchstmöglicher Kontaktvermeidung ist im Ausland strikt einzuhalten.

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (Stand: 12.04.2021)

Bitte beachten Sie das Rundschreiben IV Nr. 30/2021 sowie das Rundschreiben IV Nr. 33/2021 von der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben IV Nr. 30/2021

    PDF-Dokument (238.1 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen

  • Rundschreiben IV Nr. 33/2021

    PDF-Dokument (350.6 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen

Stationsausbildung – Verwaltung (Stand: 26.02.2021)
Ab sofort steht wieder eine Liste über die Ausbildungsstellen für die Verwaltungsstation („Übersichtsliste Rechtsreferendare (w/m/d)“ ) online zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Katalog nicht abschließend ist. Auf der Internetseite der Referendarabteilung unter Vorbereitungsdienst > Stationsausbildung > Verwaltung gelangen Sie über einen Link zur Internetseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, wo die Übersichtsliste geführt wird.

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (Stand: 13.01.2021)

Bitte beachten Sie das Rundschreiben IV Nr. 105/2020 von der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • Rundschreiben IV Nr. 105/2020

    PDF-Dokument (266.0 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen

Bekämpfung der Corona-Pandemie; Auswirkungen des erneuten Lockdowns (Stand: 17.12.2020)

Bitte beachten Sie das Schreiben vom 16.12.2020 sowie das Rundschreiben IV Nr. 94/2020 und das Rundschreiben IV Nr. 76/2020.

  • Schreiben vom 16.12.2020

    PDF-Dokument (168.2 kB)
    Dokument: Kammergericht - Refererat für Referendarangelegenheiten

  • Rundschreiben IV Nr. 94/2020

    PDF-Dokument (272.9 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen

  • Rundschreiben IV Nr. 76/2020

    PDF-Dokument (305.2 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen

Kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen der DUV Speyer für: Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
hier: Online-Kurs „Psychologie für Juristen“ (Stand: 11.11.2020)

Die DUV Speyer bietet eine kostenlose Teilnahme an dortiger Online-Veranstaltung an.

Die Inhalte des Kurses sind genau aus den für Juristen berufsrelevanten Bereichen der Psychologie zusammengestellt und praxisnah aufbereitet. Besonders zu nennen sind hierbei Beweiswürdigung und Zeugenvernehmung sowie Verhandlungsführung und der Umgang mit kognitiven Urteilsverzerrungen und -fehlern.

Bitte beachten Sie, dass das im Rahmen der Ausbildung freiwillig wahrzunehmende Weiterbildungsangebot die Ausbildung flankieren soll und keinesfalls das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium ersetzt.

  • Psychologie für Juristen

    PDF-Dokument (113.6 kB)
    Dokument: DUV Speyer

Merkblatt zum Verhalten nach Erst- oder Zweit-Kontakt mit einer
mit SARS-CoV-2 infizierten Person (Stand: 28.10.2020)

Bitte beachten Sie das Merkblatt bezüglich des Verhaltens nach Erst- oder Zweit-Kontakt mit einer mit SARS-CoV- 2 infizierten Person.

  • Merkblatt zum Verhalten bei Erst- und Zweitkontakt

    PDF-Dokument (237.6 kB)
    Dokument: Kammergericht - Refererat für Referendarangelegenheiten

Sprechzeiten (Stand: 28.10.2020)

Das Referat für Referendarangelegenheiten ist weiterhin vollumfänglich zu erreichen. Falls ein persönliches Erscheinen notwendig ist, wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten.

Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Unterlagen können auch weiterhin in den Haus-/Nachtbriefkasten eingeworfen werden.

Ergänzung von ELAN-REF durch Anwaltsmodul (Stand: 18.09.2017)
Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. (DAI) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer ein Anwaltsmodul entwickelt, das das elektronische Lernprogramm für die Referendarausbildung, ELAN-REF, ergänzt. Für die Kapitel „Das anwaltliche Berufsrecht“, „Mandatsvertrag und Haftung“ sowie „Vergütung des Rechtsanwalts“ stehen Ihnen seit dem 15. September 2017 unter http://anwaltsmodule.anwaltsinstitut.de oder wahlweise unter www.anwaltsinstitut.de/anwaltsmodule Lernmodule zur Verfügung; Zugangsdaten erhalten Sie dort nach Registrierung. Das Zertifikat, das nach Durcharbeitung der Anwaltsmodule ausgedruckt werden kann, können Sie über das Kammergericht zu Ihrer Personalakte nehmen lassen.

Rauchverbot/Raucherpausen im Amtsgericht Mitte
Die Präsidentin des Amtsgerichts Mitte bittet um Kenntnisnahme des nachstehenden Schreibens.

  • PräsAG Mitte Rauchverbot

    PDF-Dokument (36.1 kB) - Stand: April 2013
    Dokument: PräsAG Mitte

Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Gebäude des Kammergerichts bis auf Weiteres
Bitte beachten Sie, dass erhöhte Sicherheitsmaßnahmen beim Betreten des Kammergerichts in der Elßholzstraße bestehen. Referendarinnen und Referendare, Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter müssen an der Einlasskontrolle ihre Ausbildungsbescheinigung vorlegen.
Dies gilt auch für die nach Dienstschluss stattfindenden Arbeitsgemeinschaften.

Nutzung der Raucherhöfe im Landgericht – Dienststelle Littenstraße –
Die Verwaltung des Landgerichts – Dienststelle Littenstraße – weist darauf hin, dass nur die Höfe V und X als Raucherhöfe deklariert sind. Des weiteren wird eindringlich darum gebeten, die aufgestellten Aschenbecher zu benutzen und auch Zigarettenstummel darin zu entsorgen. Bitte leisten Sie den Anweisungen des Präsidenten des Landgerichts Folge, ansonsten könnte dieser sein Hausrecht ausüben und uns die Nutzung der Räume untersagen.