Referendarinnen und Referendare erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, die der Sozialversicherung in allen Zweigen, außer der Rentenversicherung, unterliegt. Sie beträgt zurzeit 1.637,52 EUR brutto. Die Unterhaltsbeihilfe wird am letzten Arbeitstag für den laufenden Monat gezahlt (§ 12 Abs. 2 S. 1 JAG).
Darüber hinaus wird ein Familienzuschlag gewährt werden, dessen Voraussetzungen und Höhe sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der Besoldungsgruppe A 13 mit Stellenzulage oder der Besoldungsgruppe R 1 richtet.
Eine darüber hinausgehende Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen wird abweichend von den beamtenrechtlichen Vorschriften jedoch nicht gewährt (§ 12 Abs. 3 S. 2 JAG).
Für alle Angelegenheiten, die die Berechnung und Zahlung der Bezüge betreffen, ist das Abrechnungsteam zuständig. Dies gilt auch für alle Fragen im Zusammenhang mit den Abzügen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Wegen der Automationsfristen müssen Anträge, die Auswirkung auf die Zahlung der Bezüge haben, mindestens 6 Wochen vor dem Zahlungstermin eingegangen sein.
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