Sonderurlaub zur Durchführung von AG-Studienfahrten i.S. fachlicher Fortbildung gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 SUrlVO ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
Zunächst ist die generelle Genehmigung der geplanten Studienfahrt von einer ausgewählten Person der AG (evtl. BIP) schriftlich unter Vorlage eines detaillierten Veranstaltungsprogramms sowie einer Teilnehmerliste zu beantragen. Aus dem Programm sollen die zu besuchenden Institutionen, die Dozenten, die fachlichen Themen als auch ihr zeitlicher Umfang hervorgehen. Dem Programm sind Bestätigungen der jeweiligen Institutionen/Dozenten beizufügen (Datum, Thema, zeitlicher Umfang). Als Bestätigung kann auch ein verbindliches Veranstaltungsprogramm eines Reiseveranstalters dienen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass mit einem Reiseveranstalter die Erfahrung gemacht wurde, dass das angekündigte Programm regelmäßig stark von dem tatsächlich durchgeführten abweicht, so dass in vielen Fällen der bereits gewährte Sonderurlaub widerrufen werden musste. Da aufgrund dieser Erfahrungen davon auszugehen ist, dass das zur Grundlage der Genehmigung
gemachte Programm nicht verlässlich ist, werden für AG-Reisen mit diesem Veranstalter keine Sonderurlaubsgenehmigungen erteilt. Sollten Sie beabsichtigen, eine AG-Reise über einen Reiseveranstalter zu buchen, wäre es sinnvoll, sich für nähere Einzelheiten mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Referats für Referendarangelegenheiten in Verbindung zu setzen.
Die Anzahl der Mitreisenden soll mehr als die Hälfte der Anzahl der AG-Teilnehmer umfassen.
Das Fachprogramm muss pro Tag mindestens 5 Stunden umfassen, anderenfalls kann Sonderurlaub nicht gewährt oder muss gar im Nachhinein widerrufen werden. Eine Aufrechnung der Tage untereinander ist nicht möglich, selbst wenn Programmpunkte vom Veranstalter nicht eingehalten und erst an einem der anderen Tage angeboten werden. Eventuell widerrufener Sonderurlaub wird dann mit Erholungsurlaub verrechnet.
Mit der Genehmigung der AG-Fahrt erhält der Antragsteller vorbereitete Antragsformulare mit der Bitte, die einzelnen Interessenten zu veranlassen, je einen Antrag ausgefüllt und unterschrieben über ihre Ausbildungsstelle zu ihrer Personalakte einzureichen.
Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der AG-Exkursion sind im Anschluss an die Reise amtliche Bestätigungen über die jeweils durchgeführten Programmpunkte von den einzelnen Institutionen oder ggf. eine Bestätigung des Reiseveranstalters über die Durchführung der einzeln aufgeführten Programmpunkte vorzulegen.
Ein Musterprogramm für eine AG-Fahrt nach Brüssel findet man auf der Internetseite des Personalrats der Referendare.