Der Commercial Court Berlin am Kammergericht

Der Commercial Court Berlin ist ein auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierter Senat des Kammergerichts, den die Beteiligten von Bauvorhaben in ganz Deutschland und auch im Ausland bei Streitigkeiten einschalten können. Den Parteien von Rechtsstreitigkeiten wird so die Möglichkeit gegeben, einen besonders spezialisierten Spruchkörper, dessen Zuständigkeit örtlich nicht begrenzt ist, gezielt auszuwählen und ihren Prozess auf eine einzige Tatsacheninstanz zu beschränken. Der bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mitunter komplexe Sachverhalt kann so möglichst effizient und zügig durch besonders ausgewiesene Spezialisten strukturiert und aufgeklärt werden. Der Streitwert muss mindestens 500.000,- Euro betragen. Das Verfahren kann auf Wunsch der Parteien auch auf Englisch geführt werden.

Geleitet wird der Commercial Court von dem Vorsitzenden Richter am Kammergericht Björn Retzlaff.

Björn Retzlaff

Björn Retzlaff, Jahrgang 1970, hat in Freiburg im Breisgau und in Dijon Rechtswissenschaften studiert. Er ist seit 1999 Richter in Berlin. Von 2010 bis 2016 war er Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Berlin. Seit 2017 ist er Vorsitzender des 21. Zivilsenats am Kammergericht, zuständig für Bau- und Architektenrecht. Daneben ist er seit dem vergangenen Jahr Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Der fachliche Schwerpunkt seiner Richtertätigkeit liegt seit 20 Jahren im privaten Baurecht. Er ist Mitautor des Grüneberg, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, und Mitherausgeber der Zeitschrift Baurecht. Er gibt laufend Fortbildungen für Rechtsanwälte und Richter vor allem zum Bau- und Architektenrecht.

Die Einrichtung des Commercial Courts basiert auf dem zum 1. April 2025 in Kraft getretenen Justizstandort-Stärkungsgesetz. Neben dem Kammergericht hat auch das Landgericht Berlin II auf Grundlage dessen Spruchkörper eingerichtet, sog. Commercial Chambers.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

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