Der Commercial Court Berlin ist ein auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierter Senat des Kammergerichts, den die Beteiligten von Bauvorhaben in ganz Deutschland und auch im Ausland bei Streitigkeiten einschalten können. Den Parteien von Rechtsstreitigkeiten wird so die Möglichkeit gegeben, einen besonders spezialisierten Spruchkörper, dessen Zuständigkeit örtlich nicht begrenzt ist, gezielt auszuwählen und ihren Prozess auf eine einzige Tatsacheninstanz zu beschränken. Der bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mitunter komplexe Sachverhalt kann so möglichst effizient und zügig durch besonders ausgewiesene Spezialisten strukturiert und aufgeklärt werden. Der Streitwert muss mindestens 500.000,- Euro betragen. Das Verfahren kann auf Wunsch der Parteien auch auf Englisch geführt werden.
Geleitet wird der Commercial Court von dem Vorsitzenden Richter am Kammergericht Björn Retzlaff.