Stand: 01.02.2025
Jede Referendarin und jeder Referendar ist verpflichtet, sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen.
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Dokument: KG, Referendarabteilung
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Dokument: KG, Referendarabteilung
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- Stand: Dezemeber 2024
Dokument: Die Präsidentin des Kammergerichts
Beginn der Wahlstation
Berufsfeldwunsch muss im Referat für Referendarangelegenheiten eingegangen sein bis spätestens am
(endet die Frist an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag)
01.01.
30.09. des Vorjahres
01.04.
31.12. des Vorjahres
01.07.
31.03.
01.10.
30.06.
Ausbildungswunsch/schriftliche Einverständniserklärung muss im Referat für Referendarangelegenheiten eingegangen sein bis spätestens am
(endet die Frist an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag)
01.01.
31.10. des Vorjahres
01.04.
31.01.
01.07.
30.04.
01.10.
31.07.
Die Informationen sollen als Grundinformation und zur Orientierung für Sie dienen.
Machen Sie sich bitte mit den Regeln vertraut und beachten Sie diese bei der täglichen Arbeit.
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Dokument: Kammergericht
Die Präsidentin des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.
Behindertengerechte Parkplätze stehen zur Verfügung.
Fahrstühle sind vorhanden.
Behindertengerechte WC sind vorhanden.