Wartezeit

Eine zuverlässige Aussage über die Wartezeit kann nicht getroffen werden, da diese von einer Vielzahl von Faktoren (wie z.B. der Anzahl von Zu- und Absagen) beeinflusst wird. Es ist mit den aktuellen Wartezeiten zu rechnen. Von telefonischen Anfragen zu den Wartezeiten ist daher bitte abzusehen.

Zum Einstellungstermin 01.11.2024 hatten Bewerber/innen folgende Wartezeiten:

  • bei einer Gesamtpunktzahl von mind. 10 Punkten in der ersten juristischen Prüfung (Leistungsliste) betrug die Wartezeit ca. 15 Monate,
  • bei einer Gesamtpunktzahl unter 10 Punkten und der Ablegung der ersten juristischen Prüfung in Berlin (Berliner Liste) betrug die Wartezeit ca. 19 Monate,
  • bei einer Gesamtpunktzahl unter 10 Punkten und der Ablegung der ersten juristischen Prüfung außerhalb Berlins betrug die Wartezeit
    ca. 23 Monate.

Beispiel (gilt für alle Bewerber/innen):
Bewerbungseingang 21.05.2024 eines Berliner Bewerbers
21.05.2024 + ca. 19 Monate = 21.12.2025

D. Bewerber/innen könnte dementsprechend bei einer Wartezeit von 19 Monaten für Februar 2026 einen Ausbildungsplatzangebot erhalten, da im Dezember 2025 mit der Ausbildungsplatzvergabe begonnen wird.