Eine zuverlässige Aussage über die Wartezeit kann nicht getroffen werden, da diese von einer Vielzahl von Faktoren (wie z.B. der Anzahl von Zu- und Absagen) beeinflusst wird. Es ist mit den aktuellen Wartezeiten zu rechnen. Von telefonischen Anfragen zu den Wartezeiten ist daher bitte abzusehen.
Zum Einstellungstermin 02.05.2023 hatten Bewerber/innen folgende Wartezeiten:
- bei einer Gesamtpunktzahl von mind. 10 Punkten in der ersten juristischen Prüfung (Leistungsliste) betrug die Wartezeit ca. 7 – 11 Monate,
- bei einer Gesamtpunktzahl unter 10 Punkten und der Ablegung der ersten juristischen Prüfung in Berlin (Berliner Liste) betrug die Wartezeit
ca. 15 – 19 Monate,
- bei einer Gesamtpunktzahl unter 10 Punkten und der Ablegung der ersten juristischen Prüfung außerhalb Berlins betrug die Wartezeit
ca. 22 – 23 Monate.
Beispiel (gilt für alle Bewerber/innen):
Bewerbungseingang 09.02.2020 eines Berliner Bewerbers
09.02.2020 + ca. 17 Monate = 09.07.2021
D. Bewerber/in könnte dementsprechend für August 2021 ein Ausbildungsplatzangebot erhalten, da im Juni 2021 mit der Ausbildungsplatzvergabe begonnen wird.
Mit allerdings ca. 19 Monaten Wartezeit könnte auch erst zum November 2021 ein Ausbildungsplatzangebot erteilt werden.