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Bewerbungsverfahren

Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Erkrankung; hier: Sprechzeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Referat für Referendarangelegenheiten ist wieder vollumfänglich zu erreichen.
Es wird jedoch gebeten, den persönlichen Kontakt auf dringende Angelegenheiten, die weder telefonisch noch schriftlich (E-Mail) erledigt werden können, zu beschränken.
Es ist zwingend notwendig, vorab einen Termin telefonisch unter 9013-2118 zu vereinbaren!
Bitte halten Sie sich im Gebäude an das Abstandsgebot. Das Tragen einer Schutzmaske ist Pflicht.
Bitte machen Sie davon Gebrauch, Unterlagen in den Haus-/Nachtbriefkasten einzuwerfen.
Weiterhin kann zunächst eine einfache Kopie des Personalausweises den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Diese muss dann zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der Wartezeit) in ordnungsgemäß beglaubigter Form nachgereicht werden.
Gleiches gilt auch für z. B. Heiratsurkunde, Zivildienstbescheinigung etc.. Zwingend erforderlich ist jedoch immer die Einreichung einer beglaubigten Abschrift des Gesamtprüfungszeugnisses mit den anderen geforderten Unterlagen (s. Antrag rot markiert). Bitte beachten Sie, dass Bürgerämter und Notare Beglaubigungen vornehmen. Für Personenstandsurkunden ist weiterhin das Standesamt zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Referendarabteilung
Hinweis:
Die Ausbildungsplatzvergabe für Februar 2021 beginnt in der zweiten Dezemberwoche.
Bewerbungen für Mai 2021 müssen bis zum 02.03.2021 eingegangen sein.
Bewerbungen für einen späteren Termin als den Mai 2022 sind nicht möglich! Die Rangstelle und die daraus resultierende Wartezeit richtet sich in jedem Fall – unabhängig vom gewünschten Einstellungsdatum – nach dem Datum des Eingangs des Prüfungszeugnisses.
Rückmeldungen für Februar 2021 müssen bis zum 23.11.2020 eingegangen sein!
Bitte beachten Sie, dass Rückmeldungen erst nach dem Einstellungstermin erfolgen. Davor eingehende Rückmeldungen sind verfrüht und müssen wiederholt werden!
Wichtige Information:
Terminverschiebungen sind grundsätzlich nicht zulässig!
Es besteht jedoch die Möglichkeit, das erste Angebot abzulehnen und sich für einen neuen Termin zurückstellen zu lassen. Erst bei Ablehnung des zweiten Angebots erfolgt gem. § 5 Abs. 5 Nr. 2 JKapVVO die Streichung aus der Bewerberliste.
Im Hinblick auf die Wartezeiten können keine genauen Aussagen getroffen werden. Es ist mit den aktuellen Wartezeiten zu rechnen, die auch der entsprechenden Rubrik Wartezeiten zu entnehmen sind. Dort finden Sie auch ein Rechenbeispiel. Diesbezüglich wird gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen.
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Kontakt
Der Präsident des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten
Ansprechpartnerin: Frau Hohenberger
- Tel.:
- (030) 9013 - 2118
- Fax:
- (030) 9013 - 2044
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Bayerischer Platz
- U4
- U7
-
0.4km
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
0.6km
U Eisenacher Str.
- U7
-
0.3km
U Bayerischer Platz
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Rathaus Schöneberg
- 104
- M46
- N42
- N7X
-
0.3km
U Bayerischer Platz
- N7
-
0.3km
Berlin, Grunewaldstr.
- N7
- M46
-
0.2km
Berlin, Rathaus Schöneberg
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Behindertengerechter Zugang
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.
Behindertengerechte Parkplätze sind vorhanden.
Fahrstühle sind vorhanden.
Behindertengerechte WC sind vorhanden.