Die Ausbildungsplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Prüfungszeugnisse vergeben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden zu jeder Einstellungskampagne ca. 144 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
- Bis zu 20 v. H. der jeweils verfügbaren Ausbildungsplätze werden an Bewerber/innen vergeben, deren Gesamtpunktzahl in der ersten juristischen Prüfung mindestens 10 Punkte betrug,
- bis zu 10 v. H. für Bewerber/innen, für die Zurückstellung eine außergewöhnliche Härte begründen würde.
Die restlichen Ausbildungsplätze werden wie folgt vergeben:
- bis zu 80 v. H. an Bewerber/innen, die die erste juristische Prüfung in Berlin abgelegt haben und
- bis zu 20 v. H. an sonstige Bewerber/innen.