Ausbildungsplatzvergabe

Vergabe der Ausbildungsplätze

Die Ausbildungsplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Prüfungszeugnisse vergeben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden zu jeder Einstellungskampagne ca. 144 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

  • Bis zu 20 v. H. der jeweils verfügbaren Ausbildungsplätze werden an Bewerber/innen vergeben, deren Gesamtpunktzahl in der ersten juristischen Prüfung mindestens 10 Punkte betrug,
  • bis zu 10 v. H. für Bewerber/innen, für die Zurückstellung eine außergewöhnliche Härte begründen würde.

Die restlichen Ausbildungsplätze werden wie folgt vergeben:

  • bis zu 80 v. H. an Bewerber/innen, die die erste juristische Prüfung in Berlin abgelegt haben und
  • bis zu 20 v. H. an sonstige Bewerber/innen.
Das Ranglistendatum ist der Zeitpunkt des Eingangs des Prüfungszeugnisses, § 5 Abs. 3 JKapVVO. Bei Bewerber/innen, die
  • mindestens sechs Monate Wehr- oder Ersatzdienst oder
  • einen anderen Dienst im Ausland im Sinne des Zivildienstgesetzes geleistet haben oder
  • als Entwicklungshelfer/in im Sinne des Entwicklungshilfegesetzes oder
  • als Freiwillige/r im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres
  • oder im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres tätig waren,
  • Vater oder Mutter eines Kindes unter 18 Jahren sind,

gilt der Antrag als sechs Monate früher gestellt, als er tatsächlich eingegangen ist (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 3 und 4 JKapVVO). Die mehrfache Inanspruchnahme dieser Begünstigung ist ausgeschlossen.

Das Ranglistendatum wird allen Bewerberinnen und Bewerbern mit der Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung mitgeteilt. Die veröffentlichten Bewerberlisten sind nach diesem Datum sortiert.

Versand der Ausbildungsplatzangebote

Die Ausbildungsplatzangebote werden regelmäßig vorab per E-Mail verschickt.

Die darin angegebene Frist zur Mitteilung einer Zu- oder Absage ist zwingend einzuhalten. Das weiter Erforderliche ist dieser Nachricht zu entnehmen.