Sammelfonds der Berliner Justiz für Geldauflagen („SamBA")

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Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Sammelfonds der Berliner Justiz für Geldauflagen („SamBA”) eingerichtet.

In den Sammelfonds fließen Geldbeträge aus Zahlungsauflagen ein, die im Zusammenhang mit Strafverfahren erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Organisationen für konkrete Maßnahmen, die dem Land Berlin unmittelbar dienlich sind, im Bereich der

  • Opferhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Straffälligen- und Bewährungshilfe
  • Gesundheits- und Suchthilfe
  • Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sowie zur
  • Demokratieförderung

zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Organisationen mit entsprechenden Zielsetzungen können sich mit dem Antragsformular um Zahlungen aus dem Sammelfonds bewerben. Sie müssen im Zeitpunkt der Antragstellung in das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführte Verzeichnis der förderungsberechtigten gemeinnützigen Organisationen eingetragen sein (Merkblatt). Die Verteilung der in den Sammelfonds einfließenden Gelder erfolgt quartalsweise durch ein Entscheidungsgremium. Anträge und Zahlungen werden veröffentlicht. Nicht berücksichtigte Anträge verfallen nach dem Quartalsende ohne weitere Mitteilung.

Gemeinnützige Organisationen, welche in das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführte Verzeichnis eingetragen sind, können nach wie vor durch Zahlungsauflagen direkt, zweckungebunden und ohne das Erfordernis einer zusätzlichen Antragstellung begünstigt werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Verfügung vom 11. Dezember 2024.

Kontoverbindung des Sammelfonds der Berliner Justiz für Geldauflagen

SamBA
Postbank Berlin
IBAN: DE35 1001 0010 0019 6431 01

Listen der Zuwendungsempfänger des Sammelfonds für Geldauflagen

  • 2. Liste der Zuwendungsempfänger des Sammelfonds für Geldauflagen

    Zeitraum: 3. Quartal 2019 – 1. Quartal 2023

    PDF-Dokument (593.8 kB)

  • 1. Liste der Zuwendungsempfänger des Sammelfonds für Geldauflagen

    Zeitraum: 2. Quartal 2010 – 2. Quartal 2019

    PDF-Dokument (153.4 kB)

weitere Informationen

  • AV vom 11. Dezember 2024 (gültig ab 01. Januar 2025)

    Allgemeine Verfügung über die Einrichtung eines Sammelfonds der Berliner Justiz für Geldauflagen (§ 153a StPO, § 56b StGB, § 15 GnO)

    PDF-Dokument (74.0 kB)

  • AV vom 09. Dezember 2019 (gültig bis 31. Dezember 2024)

    Allgemeine Verfügung über die Einrichtung eines Sammelfonds für Geldbeträge zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen (§ 153a StPO, § 56b StGB, §15 GnO)

    PDF-Dokument (9.8 kB)

  • Merkblatt

    PDF-Dokument (20.3 kB)

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