Einlasskontrollen und Führungen

Einlasskontrollen

Beim Kammergericht findet eine Einlasskontrolle statt.

Das Betreten des Gebäudes mit verbotenen und gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen, Scheren etc.) ist untersagt.
Auch das Mitführen von Glasflaschen und größeren Gepäckstücken ist nicht gestattet.

Halten Sie bei der Eingangskontrolle bitte Ihr aktuell gültiges Personaldokument bereit.

Führungen

Das Gebäude des Kammergerichts kann in diesem Jahr im Rahmen einer Führung an folgenden Terminen besichtigt werden:

  • 16. Oktober 2024

Treffpunkt ist jeweils um 15:00 Uhr in der Eingangshalle des Kammergerichts.

Bitte planen Sie für die vorherige Sicherheitskontrolle ca. 15 Minuten ein.
Im Rahmen der Führung werden verschiedene Sitzungssäle und der Plenarsaal gezeigt und die wechselvolle Geschichte des Hauses erläutert.

Eine Teilnahme von Minderjährigen ist erst ab einem Alter von 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.

Anmeldung zu den Führungen

Anmeldungen für eine Führung mit der Angabe von Name(n) des/der Teilnehmenden und der Anschrift sind frühestens 2 Wochen vor dem Termin möglich, und zwar entweder per E-Mail oder telefonisch unter (030) 9015-2290.

Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl pro Führung auf maximal 30 Personen begrenzt ist und in der Regel eine große Nachfrage besteht.

Kammergericht, Berlin-Schöneberg, Plenarsaal

Plenarsaal

Neben den Führungen gibt es die Möglichkeit, ohne Anmeldung lediglich den historischen Plenarsaal des Kammergerichts am Kleistpark zu besichtigen, der jeden ersten Donnerstag im Monat dafür geöffnet ist.

In der Zeit von 15:30 – 17:30 Uhr besteht jeweils die Gelegenheit, den 1917 fertig gestellten Saal anzusehen, der mit Gemälden von Albert Maennchen (1873 – 1935) dekoriert ist.

In dem Saal erinnert eine Gedenktafel an die dort verhandelten Schauprozesse des Volksgerichtshofs nach dem Attentat vom 20. Juli 1944. Nach dem II. Weltkrieg wurden die Nürnberger Prozesse im Plenarsaal eröffnet und 1971 wurde dort das Viermächteabkommen über Berlin unterzeichnet.

Heute wird der Saal von dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und für Veranstaltungen genutzt.

Hinweis:

Am 2. Mai, 1. August und 3. Oktober 2024 ist keine Besichtigung des Plenarsaals möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Der Haupteingang des Kammergerichts befindet sich auf der Kleistparkseite.
  • Es gibt eine umfassende Eingangskontrolle.
  • Im Plenarsaal darf fotografiert werden.
  • Externe Führungen sind nicht gestattet.