Rückmeldung und Rückstellung

Rückmeldung

Bis zum Tag der Einstellung werden die infolge von Absagen frei gewordenen Ausbildungsplätze vergeben. Erhalten die Bewerber/innen bis zum jeweiligen Einstellungstag keine Nachricht, so müssen sie sich fristgerecht zurückmelden. Andernfalls wird sie/er zum darauf folgenden Termin nicht berücksichtigt (§ 8 Abs. 3 JKapVVO).

Will ein/e Bewerber/in ihre/seine Bewerbung dennoch aufrechterhalten, muss sie/er dies der Präsidentin des Kammergerichts im Laufe der Monate Februar, Mai, August und November mitteilen. Andernfalls wird sie/er zu diesem Termin nicht berücksichtigt (§ 8 Abs. 3 JKapVVO). Verfrühte Mitteilungen können nicht berücksichtigt werden.

Sie können uns im Laufe des Rückmeldezeitraums eine E-Mail an RefRef_Bewerberangelegenheiten@kg.berlin.de mit dem Betreff: Rückmeldung für November 2026 senden.

Bewerber/innen, die an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht in Textform mitteilen, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten, werden aus der Liste gestrichen (§ 8 Abs. 3 JKapVVO)!

Rückstellung

Auf Antrag können Bewerberinnen und Bewerber bis zu drei Mal für einen bestimmten Zeitraum von der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zurückgestellt werden. Der in Textform gestellte Antrag (siehe Vordrucke) muss jeweils spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin eingegangen sein. Anträge sind per E-Mail oder postalisch zu stellen.
Die Gesamtdauer der Zurückstellung von 36 Monate ist nicht zu überschreiten. Die Rückmeldeobliegenheit gem. § 8 Abs. 3 JKapVVO entfällt in der Zeit der Rückstellung. Eine Rückstellung berührt nicht Ihre Wartezeit.

Sofern die Bewerbung für einen späteren Einstellungstermin als den nächstmöglichen gestellt wurde, so ist dies bereits als 1. Rückstellung zu werten.

Zum Beispiel:
Ihre Bewerbung ist am 09.02.2021 eingegangen (nächstmöglicher Einstellungstermin Mai 2021) und Sie haben sich für Mai 2022 beworben, so haben Sie sich damit das erste Mal für 12 Monate zurückstellen lassen. Es verbleiben Ihnen somit 2 weitere Rückstellungsmöglichkeiten. Ein späterer Rückstellungstermin als Mai 2024 ist nicht möglich.

In der Bewerberliste, welche nach § 7 JKapVVO sortiert ist, kann in der dritten Spalte ihr gewünschtes Einstellungs- bzw. Rückstellungsdatum abgelesen werden. Die Listen werden im Rückmeldezeitraum regelmäßig aktualisiert.

Die Rückstellung erfolgt in Textform mit dem dafür vorgesehenen Rückstellungsvordruck (siehe Downloadbereich).

Kontakt

Die Präsidentin des Kammergerichts

Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Behindertengerechter Zugang

Zugang rollstuhlgerecht Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.

Behindertenparkplatz Behindertengerechte Parkplätze stehen zur Verfügung.

Aufzug rollstuhlgerecht Fahrstühle sind vorhanden.

WC rollstuhlgerecht Behindertengerechte WC sind vorhanden.