Bis zum Tag der Einstellung werden die infolge von Absagen frei gewordenen Ausbildungsplätze vergeben. Erhalten die Bewerber/innen bis zum jeweiligen Einstellungstag keine Nachricht, so müssen sie sich fristgerecht zurückmelden. Andernfalls wird sie/er zum darauf folgenden Termin nicht berücksichtigt (§ 8 Abs. 3 JKapVVO).
Will ein/e Bewerber/in ihre/seine Bewerbung dennoch aufrechterhalten, muss sie/er dies der Präsidentin des Kammergerichts im Laufe der Monate Februar, Mai, August und November mitteilen. Andernfalls wird sie/er zu diesem Termin nicht berücksichtigt (§ 8 Abs. 3 JKapVVO). Verfrühte Mitteilungen können nicht berücksichtigt werden.
Sie können uns im Laufe des Rückmeldezeitraums eine E-Mail an RefRef_Bewerberangelegenheiten@kg.berlin.de mit dem Betreff: Rückmeldung für November 2026 senden.
Bewerber/innen, die an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht in Textform mitteilen, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten, werden aus der Liste gestrichen (§ 8 Abs. 3 JKapVVO)!