Drucksache - 2865/XX-01  

 
 
Betreff: Müllentsorgung durch Berlin Reycling in Baustellenbereichen
Status:öffentlichBezüglich:
2865/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Abteilung Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.01.2022 
4 . öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.08.2021               - Drucksache Nr. 2865/XX -:

 

„Dem Bezirksamt empfohlen, sich beim Senat und der BSR für die Erweiterung des Fuhrparks der Berlin Recycling um kleinere Fahrzeuge für die Ladetätigkeit in Baustellenbereichen einzusetzen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) um Prüfung und Umsetzung des Anliegens gebeten.

 

Die BSR teilte Folgendes mit:

 

„[…] Die Berlin Recycling GmbH ist mit einer modernen Flotte an über 100 Abfallsammelfahrzeugen im Berliner Stadtgebiet unterwegs, welche in regelmäßigen Abständen modernisiert wird.

Hierbei ziehen wir auch mittelfristig die Anschaffung von Abfallsammelfahrzeugen mit alternativen Antrieben (Elektro oder Wasserstoff) und ggfs. kleineren Fahrzeugen in Betracht.

Als privatwirtschaftlich agierendes Unternehmen ist die Berlin Recycling GmbH in einem wettbewerbsintensiven, kostensensiblen Umfeld aktiv, in dem wirtschaftliche Touren für uns von hoher Bedeutung für den Unternehmenserfolg sind.

Insbesondere die Anschaffung kleinerer Abfallsammelfahrzeuge lassen sich vor diesem Hintergrund wirtschaftlich derzeit nicht darstellen.

Sofern zukünftig Anforderungen aus Kundensicht oder auch aus logistischer Sicht für die Beschaffung kleiner Fahrzeuge sprechen und dies wirtschaftlich darstellbar ist, werden wir die Beschaffung kleinerer Fahrzeuge selbstverständlich in Erwägung ziehen.

 

Wir bedauern, Ihnen zum BVV-Antrag keine andere Rückmeldung geben zu können. […]“

 

Seitens des zuständigen Staatssekretärs der SenUVK liegt folgende Antwort vor:

 

„[…] Zunächst ist anzumerken, dass die Berlin Recycling GmbH als Tochter der Berliner Stadtreinigungsbetriebe in Berlin keine Mülltonnen entsorgt. Die Sammlung und Entsorgung des andienungspflichtigen Restabfalls obliegt den Berliner Stadtreinigungsbetrieben. Die Berlin Recycling sammelt als gewerbliches Unternehmen bei privaten Haushalten u.a. Altpapier, Pappe und Kartonagen (PPK). Für die PPK-Sammlung steht es den Eigentümern von Grundstücken bzw. Hausverwaltungen frei, ein Entsorgungsunternehmen im freien Wettbewerb mit der Sammlung von PKK zu beauftragen und dabei einzelne Konditionen zu vereinbaren. Des Weiteren ist die Berlin Recycling GmbH in Reinickendorf in der Altglassammlung tätig. Bei Altglas handelt es sich um gebrauchte Verpackungen, deren Sammlung nach dem Verpackungsgesetz den privatwirtschaftlich organisierten Systembetreibern obliegt. Diese haben nach einem Ausschreibungsverfahren das Unternehmen Berlin Recycling mit der Sammlung des Altglases im Holsystem (Behälter direkt an den Wohnhäusern) in Reinickendorf beauftragt. Die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten der Verwaltung sind nur eng begrenzt und beziehen sich nicht auf die Ausgestaltung des Fuhrparks eines von den Systemen beauftragten Entsorgungsunternehmens. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat diesbezüglich keine vertragliche Beziehung mit Berlin Recycling und ist auch nicht Aufsichtsbehörde. Im Übrigen sind meinem Fachbereich keine Beschwerden über mangelnde Entsorgung in der Oranienburger Straße zwischen Eichborndamm und Göschenplatz bekannt.

 

Akteure, die die Getrennthaltung von Abfällen aus Privathaushalten – egal ob Verpackungen oder Rest-/Bioabfälle – in solchen besonderen Situationen positiv beeinflussen können, sind der Baulastträger im Zusammenspiel mit den Eigentümern/der Hausverwaltung, den Dualen Systemen und den (beauftragten) Entsorgungsunternehmen. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2865/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Uwe Brockhausen       Katrin Schultze-Berndt  

Stellv. Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

Stammbaum:
2865/XX   Müllentsorgung durch Berlin Reycling in Baustellenbereichen   BVV-Büro   Empfehlung per Dringlichkeit
2865/XX-01   Müllentsorgung durch Berlin Reycling in Baustellenbereichen   BVV-Büro   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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