Drucksache - 0023/XXI  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung zur Reform der Alterspräsidentenregelung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Fraktion Die Linke - Lederle,Felix/ CDU-Fraktion - Schulz, Marvin/ SPD-Fraktion - Käber, Marco/ Fraktion B90 - Keskin, Günes/Westerkamp, Klaus-Hinrich/ FDP-Fraktion - Jahn, David 
Drucksache-Art: Antrag per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
08.12.2021 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung Beratung
21.12.2021    1. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.02.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
06.04.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
11.05.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:


Der geltende § 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Bezirksverordneten-versammlung des Verwaltungsbezirks Reinickendorf von Berlin sieht vor, dass in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung das an Jahren älteste oder bei Verzicht, das nächstälteste Mitglied den Vorsitz bis zur Wahl des/der neugewählten Vorstehers/in führt. Die derzeitige Regelung kann die für die konstituierende Sitzung nötige Erfahrung eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung nicht gewährleisten. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein/e neugewählte Verordnete/r ohne jegliche Erfahrungen die konstituierende Sitzung der neugewählten Bezirksverordnetenversammlung zu leiten hat.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

§ 8 (2) der Geschäftsordnung

 

„Alterspräsident/Alterspräsidentin ist das älteste anwesende Mitglied oder bei Verzicht das jeweils nächstälteste anwesende Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung.“

 

wird wie folgt geändert:

 

„Alterspräsident/Alterspräsidentin ist das am längsten der Bezirksverordnetenversammlung angehörende Mitglied oder bei Verzicht das am nächstlängsten der Bezirksverordnetenversammlung angehörende Mitglied; bei gleicher Dauer entscheidet das höhere Lebensalter.“

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