Drucksache - 3439/XX
Sachverhalt:
Ich frage das Bezirksamt:
Mit der Senatsvorlage-Nr. S-312/2017 wurde die Erarbeitung von Leitlinien für eine transparentere Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zu Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung in Berlin beschlossen. Als übergeordnetes Ziel wird u. a. genannt, mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger herzustellen und Verbindlichkeit zu schaffen bei Planungen des Landes Berlin und der 12 Bezirke. Der Kernsatz in diesem Zusammenhang lautet: "Die nicht gesetzlich geregelten Formen der Beteiligung sollen neben den gesetzlich vorgeschriebenen, formellen Formen ausgebaut werden". Die formellen Formen der Bürgerbeteiligung sind u. a. im Baugesetzbuch geregelt. Frage 1: Wann hat der Bezirk die hierfür zugewiesenen Mittel in Höhe von 250.000 Euro erhalten?
Frage 2: Für welche Beteiligungsprojekte (Vorhabenliste), mit welchem zusätzlichen Personal in der" Anlaufstelle des Bezirkes" wurden/werden diese Mittel verwendet?
Frage 3: Wann ist der sogenannte Beteiligungsbeirat konstituiert worden?
Frage 4: Wann und wie ist diese neue Form der Bürgerbeteiligung bekannt gemacht worden (z. B. Webseite des Bezirksamtes)?
Frage 5: Gab es bereits gemeinsame Gespräche zur Umsetzung dieser Leitlinien mit der federführenden Senatsverwaltung und was sind die Ergebnisse?
Frage 6: Im Sinne der Transparenz von Planungsabläufen, wird um Angabe gebeten, wie lange im Bezirk Bebauungsplanverfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Festsetzung benötigen: Hier bitte nicht nur den Durchschnittswert mitteilen, sondern exemplarisch auch das Verfahren mit der kürzesten und das Verfahren mit der längsten Bearbeitungszeit vom Aufstellungsbeschluss bis zur Festsetzung.
Frage 7: Welche, wann eingeleiteten Bebauungsplanverfahren des Bezirkes sind noch nicht abgeschlossen und weshalb nicht? Bitte hier nicht nur die Plan- und Grundstücksbezeichnung und den Planinhalt systematisch auflisten, sondern auch die Planzeichnung zur Verfügung stellen, die für die frühzeitige Bürgerbeteiligung bereits vorhanden sein müsste.
Frage 8: Wie wird das Bezirksamt über das in Planung befindliche Kurt-Schumacher-Quartier informieren insbesondere im Hinblick auf Anwohnerinnen und Anwohner sowie zuzugswillige Bürgerinnen und Bürger oder ist das Bezirksamt der Auffassung, dass ausschließlich der Senat hier eine Informationspflicht hat?
Frage 9: Der Bezirk ist bei der Durchführung der verbindlichen Bauleitplanung- Bebauungspläne- für das vorgenannte Projekt von gesamtstädtebaulicher Bedeutung nicht Akteur, sondern nur im Verfahren Beteiligter als Träger öffentlicher Belange. Welche bezirklichen Belange sind dies aus Sicht des Bezirksamts und wann und wie wird das Bezirksamt die BVV und die Bevölkerung im Sinne der o. g. Leitlinien darüber informieren?
Frage 10: Welche Informationen liegen dem Bezirksamt bezüglich der Zeitschiene zur Realisierung des Schumacher-Quartiers vor?
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