Drucksache - 2974/XX-01  

 
 
Betreff: Selbst einzurichtende Lüftungsanlagen in Schulen
Status:öffentlichBezüglich:
2974/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Kleine Anfrage - Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

der Bezirksverordnete Jens Augner (Fraktion B 90/Die Grünen) hat gemäß § 26 GO BVV die folgende Kleine An­frage gestellt:

 

„Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Wirkung von selbst einzurichtenden Lüftungsanlagen, die Forscher des Max-Planck-Instituts für Chemie erstellt haben (s. https://www.mpic.de/4770837/eine-lueftungsanlage-fuer-schulen-zum-selberbauen), in Klassenräumen ein?“

 

Antwort:

 

Bei der vom Max-Planck-Institut erstellten und beschriebenen Lüftungsanlage handelt sich um eine nicht normgerechte raumlufttechnische Anlage. Die Daten der Max-Planck-Unterlagen sind zunächst plausibel, aber nicht belegt, so dass durch die Serviceeinheit Facility Management keine belastbaren Aussagen zum Nutzen und zur Effektivität getroffen werden können.

 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Betrieb einer solchen Anlage eine gewisse Wirkung erzielt. Entsprechende messungstechnische Nachweise können selbst nicht erbracht werden.

 

 

  1. „Gibt es hinsichtlich des Einbaus brandschutzrechtliche oder andere sicherheitsrelevante Bedenken? Wenn ja, wie geht das Bezirksamt damit um bzw. wie können etwaige Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden?“

 

Antwort:

 

Es ist von erheblichen brandschutztechnischen Problemen auszugehen, da in der Anlagenbeschreibung die nachströmende Luft über geöffnete Türen erfolgen soll. Da aus den Schulfluren nicht unbegrenzt Luft nachströmen kann, müssten weitere Rauchschutztüren in den Schulfluren und Treppenhäusern dauerhaft geöffnet sein. Dies ist brandschutztechnisch nicht zulässig.

 

Das Bezirksamt verfolgt daher in einem Modellversuch derzeit eine andere Variante. Mittels einer Öffnung in einem Fensterblindelement soll eine kontrolliert geführte Luftnachströmung erfolgen. Das Ergebnis dieser Variante steht jedoch noch aus

 

 

  1. „Unterstützt das Bezirksamt den Einbau solcher Anlagen, die von etlichen Eltern, Schülern/innen und Lehrkräften gewünscht wird? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?“

 

Antwort:

 

Wie bereits in Frage zwei erläutert, wird derzeit exemplarisch an der modifizierten Umsetzung einer solchen Anlage an einer Schule gearbeitet (im Pavillon der Wiesengrundschule, auf dem Gelände der Carl-Bosch-Oberschule).

 

Der Betrieb der Musteranlage soll unterstützt durch eine CO2-Ampel messtechnisch begleitet werden, um eine Veränderung der Raumluftgüte zu beobachten und Rückschlüsse für weitere Anlagen ableiten zu können. Eine Aussage über eine Virenbelastung in der Raumluft wird dabei jedoch nicht möglich sein.

 

Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Jens Augner weiterzuleiten.

 

 

 

Frank Balzer Tobias Dollase 
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Stammbaum:
2974/XX   Selbst einzurichtende Lüftungsanlagen in Schulen   BVV-Büro   Kleine Anfrage
2974/XX-01   Selbst einzurichtende Lüftungsanlagen in Schulen   BVV-Büro   Kleine Anfrage - Antwort
 
 

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