Drucksache - 0767/XX-01  

 
 
Betreff: Verkehrsinfarkt verhindern 4 - A 111 den Erfordernissen des Verkehrs zwischen Hamburg und Berlin anpassen
Status:öffentlichBezüglich:
0767/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.03.2018     - Drucksache Nr. 0767/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Grundsanierung der A 111 dazu genutzt wird, einen durchgehenden Seitenstreifen von der Landesgrenze bis zur AS Waidmannsluster Damm einzurichten.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt dem Bezirksamt vor:

 

„[…] Bei der grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 handelt es sich grundsätzlich um eine bauliche Erhaltungsmaßnahme der vorhandenen Stadtautobahn (Entwurfsklasse EKA 3 nach RAA) und nicht um einen bedarfsgerechten Ausbau.

 

Mit Planfeststellungsbeschluss vom Okt. 1985 wurde für den in der Beschlussfassung ausgeführten Streckenabschnitt der A 111 zwischen der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und der Anschlussstelle Waidmannsluster Damm die rechtliche Grundlage für den Bau geschaffen. Für diesen planfestgestellten Bereich, der zu einem großen Teil durch das Landschaftsschutzgebiet Tegeler Forst verläuft, war im Hinblick auf die vielfältigen Betroffenheiten die Eingriffsminimierung in die Umwelt und damit eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme oberste Prämisse.

 

Bei der Querschnittsgestaltung der Strecke wurde dem Gebot der Eingriffsminimierung Rechnung getragen. Es handelt sich hier um einen zweibahnigen Straßenquerschnitt mit zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ohne durchgehenden Standstreifen. Die Strecke verfügt über einen, für die Verkehrssicherheit unverzichtbaren und erforderlichen Mittelstreifen als Fahrbahntrennung der beiden Fahrtrichtungen.

 

Die Streckencharakteristik mit vorhandenen Trog- und Tunnelbereichen (Tunnel Beyschlagsiedlung und Forstamt) und den dortigen, bis zu ca. 1,50 m Entfernung dicht am Fahrbahnrand stehenden Stütz- bzw. Lärmschutzwänden unterstreicht den damaligen Ansatz eines möglichst geringen Flächenverbrauches.

 

Der dadurch zur Verfügung stehende Straßenraum lässt eine durchgängige Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts zur Aufnahme eines Seitenstreifens nicht zu.

 

Die Breite eines Seitenstreifens für Stadtautobahnen unterliegt gültigen Regelwerken. Die Realisierung eines Seitenstreifens je Fahrtrichtung würde demnach zu einer Verbreiterung der befestigten Fläche um mindestens 5,0 m (2 x 2,50 m) führen. Nicht berücksichtigt sind hierbei technologisch bedingte temporäre Flächeninanspruchnahmen. Auch wäre eine Verbreiterung der Fahrbahn um das benannte Maß von 2,50 m je Fahrtrichtung nicht durchgängig zu gewährleisten. Im Bereich der vorhandenen Tunnelbauwerke Beyschlagsiedlung und Forstamt Tegel könnte eine Verbreiterung der Fahrbahn zur Aufnahme eines Standstreifens nur durch Abriss und Neubau der Tunnelanlagen realisiert werden. Ebenso reicht die vorhandene Breite des zur Verfügung stehenden Straßenraums zwischen den Stützbauwerken in den Trogbereichen bzw. den Abschnitten mit Lärmschutzwänden nicht aus, um die erforderliche Verbreiterung der befestigten Fahrbahn zu realisieren. Weiterhin müssten Bauwerke, die die Autobahn überführen (sog. Ü-Bauwerke: Straßenbrücke im Zuge des Kiefheider Weges, Grüne Brücke) und derzeit gemäß integriertem Verkehrs- und Baukonzept für eine Sanierung vorgesehen sind, abgerissen und neu gebaut werden, da die Anordnung von Standstreifen die Erweiterung des Lichtraumprofils erforderlich macht.

 

Durch die zusätzliche Versiegelung von Flächen müssen ggf. die Entwässerungsanlagen in größerem Umfang angepasst werden.

 

Mit den vorgeschlagenen durchgehenden Standstreifen wären somit in dem betreffenden Streckenabschnitt in einem sensiblen, durch Bebauung und Forst Tegel geschützten städtischen Umfeld, neben eigentumsrechtlichen Problematiken auch dauerhafte, erhebliche natur- und artenschutzfachliche Eingriffe in nach EU-Recht geschützte Landschaftsbestandteile und geschützte Arten die Folge.

 

Bereits im Vorfeld sind solche Art von Maßnahmen – insbesondere mit Blick auf den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss - durch den Vorhabenträger und die Verwaltung als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt worden und wurden für die weitere Planung der Grundinstandsetzung der Verkehrsanlagen der A 111 verworfen. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0767/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

 

 

Frank Balzer      Tobias Dollase

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

Stammbaum:
0767/XX   Verkehrsinfarkt verhindern 4 - A 111 den Erfordernissen des Verkehrs zwischen Hamburg und Berlin anpassen   BVV-Büro   Empfehlung
0767/XX-01   Verkehrsinfarkt verhindern 4 - A 111 den Erfordernissen des Verkehrs zwischen Hamburg und Berlin anpassen   BVV-Büro   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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