Drucksache - 0821/XIX-01
Sachverhalt:
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.12.2014 - Drucksache Nr. 0821/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Trampelpfad entlang der Bahngleise von der Straße „An der Aussicht“ zur Straße „Am Dachsbau“ zu einem regulären Fußweg umgestaltet und zur Seite der Bahngleise mit einem Zaun abgesichert wird.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat sich bei der DB Netz AG für die Empfehlung eingesetzt. Die DB Netz AG teilte mit, dass der Verkauf von Flurstücken bzw. notwendige Flächenteilungen abgelehnt werden. Gemäß des Berliner Nachbarrechtsgesetzes vom 28. September 1973 besteht für öffentliche Verkehrsflächen keine Einfriedungspflicht, weshalb die DB Netz AG auch dies ablehnt.
Bei der Entwicklung des Baugebietes wurde darauf geachtet, dass eine Durchwegung der Öffentlichkeit von der Hennigsdorfer Straße bis zum Am Dachsbau gesichert wurde. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Baulasten eingetragen. Letztmalig wurde am 05.04.2018 eine veränderte Baulast für den Weg von der Straße Am Ausblick zum Am Dachsbau neu formuliert. Diese Baulast beinhaltet die Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft zum Anlegen eines Weges zu dessen Unterhalt und die uneingeschränkte Zugänglichkeit für die Allgemeinheit zu gewährleisten.
Es handelt sich also damit um einen Privatweg, auf dem lediglich Rechte für die Allgemeinheit liegen.
Das Straßenbauamt hat damit keine rechtlichen Voraussetzungen, einen öffentlichen Gehweg anzulegen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0821/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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