Drucksache - 2485/XX-01
Sachverhalt:
„Ich frage das Bezirksamt:
Antwort:
Als Reaktion auf die Starkregenereignisse 2017 und die daraus resultierenden Überschwemmungen / Überflutungen des Siedlungsgebietes Mäckeritzwiesen stehen aus dem SIWANA-Programm Haushaltsmittel für entsprechende Baumaßnahmen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) bereit. Diese sollen für die Errichtung eines Auffang- bzw. Retentionsbeckens am Ende des sog. Mäckeritzgrabens verwendet werden. Das dort zusammenfließende Oberflächenwasser soll dann mit einer Pumpe kontrolliert in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal befördert werden.
Zur Ermittlung der tatsächlichen Flächenzustände bzw. der Verfügbarkeit von Flächen für den geplanten Überschwemmungsschutz der Siedlungen Mäckeritzwiesen wurde am 20.11.2019 eine Begehung durch das Bezirksamt Reinickendorf – Straßen- und Grünflächenamt (SGA), Siedlervereine, SenUVK sowie deren beauftragtes Ingenieurbüro durchgeführt.
Dabei wurde auch festgestellt, dass im geschlossenen Grabenbereich des Mäckeritzgrabens Überbauungen stattgefunden haben, die einer Wiederöffnung des Grabens derzeitig entgegenstehen. Diese Überbauungen betreffen sowohl Grundstücke von Siedlern als auch von Kleingärtnern.
Im Ergebnis dieser Begehung wurden durch das Ingenieurbüro potentielle Flächen benannt, welche sich sowohl östlich des Mäckeritzgrabens in der Kleingartenanlage (KGA) Am Wasserbunker als auch westlich davon auf einer Fläche der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) unmittelbar Am Alten Wiesenweg befinden, die für die Anlage einer Retentionsfläche vorgesehen sind. Derzeitig werden durch das Ingenieurbüro im Auftrag von SenUVK hydrologische Untersuchungen / Betrachtungen durchgeführt. Dabei geht es um die Bestimmung der anfallenden Niederschlagsmengen für die Dimensionierung der Retentionsflächen.
Im März 2020 wird eine gemeinsame Besprechung zwischen SenUVK, dem IB Schumacher, den BWB sowie dem SGA Reinickendorf stattfinden, um auf der Grundlage der Berechnungen weitere Festlegungen zur tatsächlichen Lage der Retentionsflächen zu treffen.
Insgesamt spielt in der weiteren Betrachtung jedoch auch die zukünftige städtebauliche Einstufung des Siedlungsgebietes eine Rolle.
Antwort:
Durch das Bezirksamt müssen ggf. Flächen für die Schaffung des notwendigen Retentionsraums zur Verfügung gestellt werden.
Dabei wird seitens des SGA die Bereitstellung von Pachtgrundstücken in der KGA Am Wasserbunker erforderlich. Dazu sind Kündigungen der Pachtverträge notwendig einhergehend mit Entschädigungszahlungen für die baulichen Anlagen sowie den Pflanzenaufwuchs.
Eine weitere Möglichkeit der Schaffung von Retentionsraum in geringem Umfang kann mit der teilweisen Öffnung des Mäckeritzgrabens erreicht werden. Für eine Teilfläche des Grundstücks Mäckeritzwiesen wurde durch das Bezirksamt Reinickendorf mit den vor Ort ansässigen Siedlervertretungen (Siedlung Mäckeritzwiesen e.V. sowie Siedlung Singdrosselsteig 4 e.V.) im Jahr 2000 ein langfristiger Mietvertrag bis 2030 abgeschlossen. Damit sind alle wesentlichen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers auf die Mieter übertragen worden.
Eine Flächenbereitstellung für den Retentionsraum auf dem Grundstück der WSV erscheint möglich. Hierfür müsste die zuständige Senatsverwaltung mit der WSV in Verhandlungen eintreten.
Antwort:
Zuarbeiten in Bezug auf die Bereitstellung von Flächen aus der KGA Am Wasserbunker können erst mit Festlegung des genauen Retentionsraumes erfolgen.
Bereits Anfang 2020 wurden jedoch die Mieter der Teilfläche Mäckeritzgraben aufgefordert dafür zu sorgen, dass Grabenüberbauungen im Bereich der Siedlungen sowie der KGA Neuland II zurückgebaut werden.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Ulf Wilhelm weiterzuleiten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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