Drucksache - 2373/XX
Sachverhalt:
Fahrradwracks verunstalten das Stadtbild im Bezirk und blockieren teilweise monatelang öffentliche Fahrradabstellanlagen. Das Verfahren für die Entsorgung ist effizienter und schneller zu gestalten. Sofern ein von Bürgern gemeldetes oder von Mitarbeitern des Allgemeinen Ordnungsdienstes entdecktes Fahrrad bestimmte Merkmale aufweist (wie starke Rostschäden, fehlende Teile, platte, verbogene Reifen oder erhebliche Verschmutzungen) und sich der Eindruck aufdrängt, dass der Eigentümer das Interesse am Fahrrad aufgegeben hat, soll es mit einer auffälligen Markierung versehen werden, die für den Eigentümer eine 4-Wochen-Frist bis zur Beseitigung ausweist. Nach Ablauf dieser Frist soll die BSR oder ein anderer beauftragter Dritter das Fahrradwrack aus dem öffentlichen Raum entfernen und für weitere Zeit an einem zentralen Ort einlagern. Im Anschluss sollen Fahrräder, die noch repariert werden können, möglichst mit einem Kooperationspartner wieder instand gesetzt und einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Fahrräder, die nur mit großen Aufwand reparabel sind, sollen verschrottet werden. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein effizienteres und schnelleres Verfahren für die Entfernung von Fahrradwracks aus dem öffentlichen Raum zu entwickeln und umzusetzen.
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