Drucksache - 1848/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.04.2019 - Drucksache Nr. 1848/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die durch das zukünftig freie Mittagessen an Grundschulen nicht mehr benötigte Härtefallregelung nun auf die Oberschulen angewendet und entsprechende Finanzierung im Haushalt bereitgestellt wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Diese teilte mit Schreiben vom 09.10.2019 dem Bezirksamt Folgendes mit:
„Zum Härtefallfonds kann ich Ihnen mitteilen, dass die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens dazu führt, dass der Härtefallfonds nicht mehr benötigt wird. Es ist nicht vorgesehen, einen analogen Fonds auch für die Sekundarstufe I einzurichten.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I profitieren seit dem 1. August 2019 von einer Maßnahme des Bildungs- und Teilhabepakets. Auf der Grundlage der mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossenen Änderungen können leistungsberechtigte Jugendliche auch in der Sekundarstufe I ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen erhalten.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1848/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerTobias Dollase BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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