Drucksache - 2095/XX  

 
 
Betreff: Wasserspielplatz im Freizeitpark Lübars
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Westerkamp, Klaus-Hinrich / Behnke, Andrea - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
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Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
14.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Mitberatung
28.08.2019 
29. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
25.09.2019 
30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bauausschuss Federführung
07.01.2020 
31. öffentliche Sitzung des Bauausschusses vertagt   
28.01.2020 
32. öffentliche Sitzung des Bauausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.02.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Dieser Spielplatz ist aktuell mit einigen Erlebnisspielräumen ausgestattet und wäre weiterzuentwickeln in Hinblick auf die Verbesserung von Lebens- und Spielräumen für Kinder und Jugendliche. Da schon eine Wasserspirale mit Matschbereich vorhanden ist und sich großer Beliebtheit erfreut, ist eine Erweiterung wünschenswert. Im Zeitalter der Digitalisierung wird es immer wichtiger den Kindern und Jugendlichen Räume zu eröffnen, in denen sie ihren natürlichen Bewegungsdrang und ihre Kreativität entwickeln können. Da Spielplätze dazu beitragen das Sozialverhalten zu entwickeln, ist es notwendig ein möglichst vielfältiges Spielplatzangebot bereitzustellen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Einbezug der Spielplatzkommission und der Öffentlichkeit zu planen, mit welchen Konzepten der Spielplatz im Freizeitpark Lübars 2023 zu einem Erlebnisspielplatz mit Wasserspielbereich erweitert werden kann. Zusätzlich ist zu prüfen inwieweit das Areal um die Halfpipe erneuert werden kann und zu welchen Zeiten der Bereich pädagogisch betreut werden soll.

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