Drucksache - 2066/XX
Sachverhalt: An dieser Stelle sind die Bordsteine beidseitig abgesenkt und ein Blindenleitsystem installiert. Eine Querung der Straße bleibt für blinde Menschen dennoch gefährlich, da kein Zebrastreifen vorhanden ist. Ohnehin parken Fahrzeuge häufig direkt vor dem abgesenkten Bordstein, vermutlich weil dieser nicht wahrgenommen wird. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Treuenbrietzener Straße 14 an der Stelle einzusetzen, an welcher bereits eine Querungshilfe für Menschen mit Sehbehinderung und für blinde Menschen eingerichtet ist. Anlagen: 1 Foto |
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