Drucksache - 0251/XX-01  

 
 
Betreff: Verbesserung der Parkplatzsituation an der Autobahnauffahrt Eichborndamm/Antonienstraße
Status:öffentlichBezüglich:
0251/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
14.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.11.2017     - Drucksache Nr. 0251/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Situation auf dem Parkplatz zwischen der Autobahnauffahrt Eichborndamm und Antonienstraße in Hinsicht auf Beleuchtung und Sauberkeit verbessert werden kann.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) um Stellungnahme gebeten.

 

Die zuständige Senatorin der Sen UVK hat Folgendes geantwortet:

„[…] Diese Prüfung ergab, dass es sich um eine verkehrssichere Beleuchtung handelt. Akuter Handlungsbedarf besteht nicht. Da die Leuchtköpfe aufgrund ihres Alters schrittweise im Stadtgebiet ersetzt werden ist beabsichtigt, die Leuchten auf dem Parkplatz im Rahmen eines anstehenden Modernisierungsprojektes voraussichtlich in 2019 gegen LED-Leuchten auszutauschen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme zu einer merklichen Verbesserung des Beleuchtungsniveaus führen wird. […]“

Die Antwort der BSR lautet:

„[…] Der Parkplatz zwischen der Autobahnauffahrt Eichborndamm und Antonienstraße ist in die Reinigungsklasse A3 eingruppiert. Das bedeutet, dass wir dort i. d. R. dreimal in der Woche für Sauberkeit sorgen.

Bei dieser Reinigungshäufigkeit handelt es sich um einen Durchschnittswert, der nach aktuellem Bedarf variieren kann. Dies betrifft besonders saisonale Erfordernisse.

Bei saisonalen Maßnahmen (z. B. in der Laubzeit) kommt es zu Abweichungen vom gewöhnlichen Reinigungsturnus. Diese Ausnahme gestattet der Gesetzgeber, wenn mindestens die Hälfte des Reinigungsturnus eingehalten wird (Mindestreinigung).

Diese Leistung wird auf dem genannten Parkplatz auch erbracht. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0251/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin


 


 


 

Stammbaum:
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