Drucksache - 1816/XX  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-69 für den Bereich südliche Ziekowstraße, "Ziekowkiez", im Bezirk Reinickendorf, Ortsteile Tegel und Borsigwalde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
23.05.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur vertagt   
14.06.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage a) Begründung 12-69
Anlage b) Geltungsbereich B-Plan 12-69
Anlage c) Bebauungskonzept Ziekowkiez

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.03.2019 beschlossen:

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Gelände zwischen der Ziekowstraße, der Oeserstraße und dem Altenhofer Weg unter Einschluss der Grundstücke Oeserstraße 40 / 46 C sowie eines 12 m breiten Geländestreifens südlich der Oeserstraße 46 C und einer Teilfläche des Altenhofer Wegs;
    für das Grundstück Eschachstraße 58, für die Grundstücke der Illerzeile, der Stillachzeile, mit den zugeordneten Straßenflächen; für die Grundstücke Ziekowstraße 116 – 118 und Oeserstraße 1 / 43 mit den zugeordneten Straßenflächen, für die Straßenfläche der Trettachzeile sowie für Straßenteilflächen des Trepliner Weges und der Conradstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteile Tegel und Borsigwalde; einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-69 aufzustellen.

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 1 Abs. 3 i.V. mit § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 )
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

Anlagen:a)Kurzbegründung 12-69

b)   Geltungsbereich B-Plan 12-69

c)    Bebauungskonzept Ziekowkiez

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 
 

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