Drucksache - 1608/XX
Sachverhalt:
Insbesondere für Fußgänger ist die Verkehrssicherheit in der Treuenbrietzener Straße, östliche Fahrbahnseite, in der Kurve zwischen der Hausnummer 7 und dem Packereigraben, nicht mehr gewährleistet. Die fehlende Einsehbarkeit des rechten Fahrbahnrands in der langen Rechtskurve (vom Wilhelmsruher Damm aus gesehen) verbunden mit der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sowie das alltägliche Falschparken im absoluten Halteverbot am östlichen Fahrbahnrand gefährden Fußgänger, die von dort die Straßenseite wechseln möchten, in ganz erheblichem Maße. In Höhe der Hausnummer 7 ist zudem eine Querungshilfe für Sehbehinderte baulich an einer Stelle ausgeführt, die für Kraftfahrer wegen des dort am östlichen Fahrbahnrand erlaubten Parkens nicht einsehbar ist. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Sichtbehinderung der Fußgänger durch Falschparker in der Kurve der Treuenbrietzener Straße zwischen der Hausnummer 7 und Packereigraben durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann.
Geeignete Maßnahmen könnten sein:
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