Drucksache - 1608/XX  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit an der Treuenbrietzener Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Siesmayer, Tobias / Weichert, Wolfgang - CDU-Fraktion 
Vorlage-Art: Ersuchen per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
10.01.2019 
19. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Insbesondere für Fußgänger ist die Verkehrssicherheit in der Treuenbrietzener Straße, östliche Fahrbahnseite, in der Kurve zwischen der Hausnummer 7 und dem Packereigraben, nicht mehr gewährleistet. Die fehlende Einsehbarkeit des rechten Fahrbahnrands in der langen Rechtskurve (vom Wilhelmsruher Damm aus gesehen) verbunden mit der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sowie das alltägliche Falschparken im absoluten Halteverbot am östlichen Fahrbahnrand gefährden Fußgänger, die von dort die Straßenseite wechseln möchten, in ganz erheblichem Maße. In Höhe der Hausnummer 7 ist zudem eine Querungshilfe für Sehbehinderte baulich an einer Stelle ausgeführt, die für Kraftfahrer wegen des dort am östlichen Fahrbahnrand erlaubten Parkens nicht einsehbar ist.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Sichtbehinderung der Fußgänger durch Falschparker in der Kurve der Treuenbrietzener Straße zwischen der Hausnummer 7 und Packereigraben durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann.

 

Geeignete Maßnahmen könnten sein:

 

  1. Anordnung von Tempo 30 auch im bisher bei Tempo 50 verbliebenen Teilstück der Treuenbrietzener Straße zwischen Wilhelmsruher Damm und Packereigraben;
  2. Versetzen des absoluten Halteverbots auf der östlichen Straßenseite etwa in Höhe Hausnummer 14 in Richtung Wilhelmsruher Damm, damit freies Blickfeld im Bereich der Querungshilfe (abgesenkter Gehweg, sehbehindertengerecht) besteht;
  3. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen (Schraffierungen) hinter diesem neu positionierten absoluten Halteverbot, um die Bedeutung des Verkehrszeichens für die Einsichtsmöglichkeit der Kurve zu verdeutlichen;
  4. Konsequente Kontrolle dieses absoluten Halteverbots durch das Ordnungsamt.
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Stammbaum:
1608/XX   Verkehrssicherheit an der Treuenbrietzener Straße   BVV-Büro   Ersuchen per Dringlichkeit
1608/XX-01   Verkehrssicherheit an der Treuenbrietzener Straße   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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