Drucksache - 1513/XX
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt:
Laut BKA sind kommunale Verwaltungen besonders korruptionsanfällig (vgl. Bundeslagebilder Korruption des BKA). Nichtsdestotrotz wird aktuellen Studien zufolge das Korruptionsrisiko in kommunalen Verwaltungen allgemein stark unterschätzt. Ferner entfalten die gängigen administrativen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auf kommunaler Ebene kaum Wirkung. Sie wirken oft weder präventiv, noch führen sie zur Aufdeckung von Korruptionsstraftaten. In der Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung der Senatsverwaltungen ist das "faktisch nicht vorhandene Entdeckungsrisiko" für Korruptionsdelikte in der Berliner Verwaltung spätestens seit 2016 bekannt (s. Sitzungsprotokoll der AG Korruptionsbekämpfung Nov. 2016). Auch die Generalstaatsanwaltschaft bemängelte schon im Tätigkeitsbericht 2016 der Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“ das geringe Entdeckungsrisiko bei Korruptionsstraftaten.
Auf wie hoch schätzt das Bezirksamt den jährlich entstehenden Schaden durch Korruption in der bezirklichen Verwaltung?
Nachfrage:
Was wird das Bezirksamt unternehmen, um Korruption in der bezirklichen Verwaltung zukünftig wirksam zu bekämpfen?
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