Drucksache - 0473/XX-05-01
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.09.2017 - Drucksache Nr. 0473/XX-05 - :
„Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des e-government ausreichend Plätze für alternierende Telearbeit anzubieten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt verfügt seit dem 18.03.2016 über eine Dienstvereinbarung über die Durchführung alternierender Telearbeit und Heimarbeit. Insbesondere zur ver-besserten Teilnahme am Arbeitsleben bei Kinderbetreuung und pflegebedürftigen Angehörigen, zur Effizienzsteigerung (z.B. bei unterschiedlichen Einsatzorten) oder zur Wiedereingliederung wird das Instrument der alternierenden Telearbeit seither mit wachsender Nachfrage genutzt (aktuell 12 Nutzerinnen und Nutzer). Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. Das Bezirksamt baut daher das Angebot weiter bedarfsgerecht aus. Mittlerweile stehen die erforderlichen Serverkapazitäten für bis zu 50 weitere Telearbeitsplätze zur Verfügung. Die Kosten für die Hardware und für entsprechende Softwarelizenzen werden als sog. verfahrensunabhängige IKT seit 01.01.2018 nicht mehr aus dem Bezirkshaushalt finanziert, sondern im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung aus Kapitel 2542 bei SenInnDS bezahlt. Ich bitte, die Drucksache Nr. 0473/XX-05 damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Stellv. Bezirksbürgermeister
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