Drucksache - 0253/XX-02
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 zur Drucksache Nr. 0253/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigem Stellen dafür einzusetzen, dass die Tarifzone B über das Berliner Stadtgebiet hinaus, mindestens bis zur jeweils ersten hinter der Stadtgrenze gelegenen S-Bahnstation der grenzüberschreitenden S-Bahn-Linien, vergrößert wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um die Ausweitung der Tarifzone B bei der S-Bahn gebeten.
Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:
„Derzeit sind die VBB-Tarifgrenzen von Berlin AB verständlich und leicht merkbar. Die Grenze Berlin A ist der S-Bahn-Ring und die Grenze Berlin B ist die Berliner Stadtgrenze.
Sollte die Tarifzone Berlin B bis zur ersten S-Bahn-Station in Brandenburg verschoben werden, so müsste hierfür eine aufwendigere und weniger verständliche Tarifinformation erfolgen. Leicht merkbare Tarife sind jedoch ein wesentliches Element für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr. Im Übrigen gibt es auf einigen Strecken nach Brandenburg gar keine S-Bahnhöfe (z.B. Richtung Nauen).
Hinzu käme eine Tarifungerechtigkeit. Alle Fahrgäste, die bis zu einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle kurz hinter der Berliner Stadtgrenze fahren, würden ebenfalls die Forderung nach einer Ausweitung des VBB-Tarifbereichs Berlin AB fordern.
Mit einer Kostenschätzung zur räumlichen Aufweitung des VBB-Tarifbereichs Berlin AB wurden Mindereinnahmen von 12 bis 25 Mio. EUR/a ermittelt. Die genannten Mindereinnahmen müssten entweder bereitgestellt oder durch eine entsprechende Erhöhung von Tarifen kompensiert werden.“
Aus den genannten Gründen unterstützt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Empfehlung nicht. Im Rahmen der anstehenden Untersuchungen zur Weiterentwicklung des VBB-Tarifs wird jedoch auch die Anregung des Bezirksamtes nochmals bewertet werden.
Das Bezirksamt bedauert ausdrücklich die Entscheidung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0253/XX als erledigt zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank BalzerSebastian Maack BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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