Drucksache - 0462/XX-01  

 
 
Betreff: Verkehrsüberwachungssäule Waidmannsluster Damm
Status:öffentlichBezüglich:
0462/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
14.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 zur Drucksache Nr. 0462/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Einmündung der östlichen Autobahnausfahrt (aus der Stadt) in den Waidmannsluster Damm eine multidirektionale Verkehrsüberwachungssäule (analog zur westlichen Auffahrt) aufgestellt wird.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Prüfung gebeten, ob eine multidirektionale Verkehrsüberwachungssäule an der Einmündung der östlichen Autobahnausfahrt (analog zur westlichen Auffahrt) aufgestellt werden kann.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

„Die Fachabteilung hat die Polizei Berlin um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Die Ergebnisse lauten wie folgt:

 

Die Errichtung stationärer Überwachungsanlagen kann im Rahmen stets notwendiger polizeilicher Priorisierungsentscheidungen ausschließlich an nachweisbar besonders unfallbelasteten Kreuzungs- und Einmündungsbereichen in Frage kommen – stadtweit sind zurzeit 21 solcher Anlagen in Betrieb.

 

Eine Auswertung der polizeilichen Verkehrsunfalllage für den Kreuzungsbereich BAB-Anschlussstelle Waidmannsluster Damm (Nord) für den Zeitraum Januar 2014 bis Ende Oktober 2017 in Bezug auf das Nichtbeachten der Lichtzeichenanlage ergab einen Verkehrsunfall. Weiterhin ereigneten sich im gleichen Zeitraum fünf Verkehrsunfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeiten und ist somit nicht überwachungsfähig.

 

Im Ergebnis der Auswertung und Bewertung der Unfalllage ergibt sich aus derzeitiger polizeilicher Sicht nicht die Erforderlichkeit der Errichtung einer automatischen Verkehrsüberwachungsanlage am o. g. Ort.

 

Die mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten örtlichen zuständigen Dienststellen werden über die Feststellungen der BVV informiert und gebeten, das Verkehrsverhalten an der in Rede stehenden Kreuzung angemessen im Rahmen der Möglichkeiten zu überwachen.

 

Inwieweit sich künftig die Notwendigkeit zur Errichtung einer stationären Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ergeben könnte, hängt von den konkreten Überwachungsergebnissen und dem zukünftigen Unfallgeschehen ab und bleibt insofern abzuwarten.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0462/XX als erledigt zu betrachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Frank BalzerSebastian Maack

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

Stammbaum:
0462/XX   Verkehrsüberwachungssäule Waidmannsluster Damm   BVV-Büro   Empfehlung
0462/XX-01   Verkehrsüberwachungssäule Waidmannsluster Damm   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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