Drucksache - 0815/XX
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:
Das Dorf Lübars steht seit 40 Jahren unter Denkmalschutz. Zu den zahlreichen denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen gehört auch die Auflage, dass die historischen Gehwege nicht maschinell, sondern nur manuell durch Handreiniger mit Besen gereinigt werden dürfen. Wer kontrolliert in welchen zeitlichen Abständen die denkmalschutzkonforme Reinigung der Lübarser Gehwege?
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