Drucksache - 0815/XX  

 
 
Betreff: Denkmalschutzkonforme Reinigung der Lübarser Gehwege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Hans-G. Lühmann 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
14.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beantwortet   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:

 

Das Dorf Lübars steht seit 40 Jahren unter Denkmalschutz. Zu den zahlreichen denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen gehört auch die Auflage, dass die historischen Gehwege nicht maschinell, sondern nur manuell durch Handreiniger mit Besen gereinigt werden dürfen.
Für die Reinigung der Lübarser Gehwege ist vertraglich der Bezirk Reinickendorf verantwortlich. Dieser hat Privatfirmen mit der Gehwegreinigung beauftragt. Die Privatfirmen halten sich häufig nicht an die Auflagen des Denkmalschutzes und reinigen die Gehwege mit schwerem Gerät.

Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen der BVV:
 

Wer kontrolliert in welchen zeitlichen Abständen die denkmalschutzkonforme Reinigung der Lübarser Gehwege?

Nachfrage:
Wer ist verantwortlich für die Schadensbeseitigung und die denkmalschutzgerechte Reparatur beschädigter Gehwege?

 

 
 

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