Drucksache - 0678/XX  

 
 
Betreff: Jobcenter Reinickendorf: Schriftliche Bescheinigung über die Abgabe von Unterlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Fraktion Die Linke - Kheir, Marion 
Drucksache-Art: Mündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
08.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

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Sachverhalt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Trifft es zu, dass das Jobcenter Reinickendorf - ebenso wie das Neuköllner Jobcenter - keine schriftliche Bescheinigung über die Abgabe von Unterlagen mehr ausstellt und dies selbst dann, wenn diese im Rahmen der Mitwirkungspflicht abgefordert wurden?

Stammbaum:
0678/XX   Jobcenter Reinickendorf: Schriftliche Bescheinigung über die Abgabe von Unterlagen   BVV-Büro   Mündliche Anfrage
0678/XX-01   Jobcenter Reinickendorf: Schriftliche Bescheinigung über die Abgabe von Unterlagen   Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales   Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
 
 

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