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Betreff: |
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-58 für die Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt | |
Verfasser: | Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt | |
Drucksache-Art: | | Vorlage zur Kenntnisnahme |
Beratungsfolge: |
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SachverhaltBegründung: Siehe Anlage Rechtsgrundlagen - § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist.
- § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
- § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)
Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die im Rahmen des Bebauungsplans erstellten Gutachten sind auf der bezirklichen Homepage spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung unter folgender Adresse abrufbar: http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/beteilungsverfahren-zu-den-bebauungsplaenen/artikel.390273.php
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen: - Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-58 wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 12-58 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. 0658/XX- ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (452.552 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird der Erweiterung der Havelmüllergrundschule zugeordnet.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (47.520 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an öffentlichen Spielplatzflächen – wird der Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes auf dem Grundstück Borsigdamm 4 zugeordnet.
Anlagen:a)Bebauungsplanentwurf 12-58 b) Textliche Festsetzungen c) Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-58 d) Übersichtskarte Geltungsbereich 12-58 e) Begründung f) Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen Frank Balzer Bezirksbürgermeister |
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