Drucksache - 0930/XIX-01  

 
 
Betreff: "Berlin barrierefrei" auch in Reinickendorf
Status:öffentlichBezüglich:
0930/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
28.02.2018 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Signet-Preisliste

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.04.2015 - Drucksache Nr. 0930/XIX - :

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude mit Publikumsverkehr barrierefrei sind und - soweit noch nicht geschehen - mit dem Signet "Berlin barrierefrei" versehen werden können.

 

Für diese Gebäude, die bisher nicht barrierefrei sind, ist zu berichten, welche Gründe der Barrierefreiheit entgegenstehen.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen.

 

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

Angesichts des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft ist Barrierefreiheit für immer mehr Menschen – nicht nur behinderte – lebensnotwendig und entwickelt sich zu einem allgemeinen Qualitätsmerkmal. Die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude zu gewährleisten, ist daher auch eine kommunale Aufgabe.

In allen bezirklichen Liegenschaften, in denen Umbauten, Instandsetzungen und Modernisierungen in den letzten Jahren erfolgten und zukünftig erfolgen werden, wurden und werden daher die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften auch in Hinblick auf die Herstellung und Einhaltung barrierefreier Standards umgesetzt.

Barrierefreies Bauen hat zum Ziel, den öffentlichen Raum und seine Gebäude sicher und angenehm zu gestalten. Das hat zur Folge, dass Funktionsbereiche wie Eingänge und Rettungswege taktile Informationen erhalten haben. Ein Beispiel dafür ist der außen liegende Eingangsbereich des Rathauses Reinickendorf. Rampen, automatische Türöffnungsanlagen sowie rollstuhlgerechte Aufzugsanlagen sind dort ebenfalls vorhanden. Das Wegeleitsystem im Rathaus Reinickendorf wurde erneuert und kontrastreicher gestaltet.

Alle Bürodienstgebäude mit hohem Publikumsverkehr können barrierefrei betreten oder mittels Aufzuganlagen erschlossen werden.

Das betrifft insbesondere das Rathaus, die Gebäude in der Teichstr.1, 2 und 4 sowie im Lübener Weg, das Grüne Haus, das Dienstgebäude in der Nimrodstr. (mit Einschränkungen), das Fontane-Haus, die Humboldtbibliothek und das Bürgeramt in Tegel (Abfertigung im Erdgeschoss separat organisiert). Die behindertengerechte Zugänglichkeit gilt auch für alle Seniorenfreizeitstätten und für das Stammgebäude des Museums Reinickendorf.

Von 55 Schulstandorten sind 16 Schulen nicht rollstuhlgerecht erreichbar. Gründe für die Nichterreichbarkeit sind bauartbedingte Gegebenheiten. Gerade Schulbautypen der siebziger Jahre sind durch die Anordnung der vielen verschiedenen Gebäudeteile nur mit sehr hohem baulichem Aufwand barrierefrei zu erschließen. Auch in Schulbauten, die um 1900 errichtet wurden, ist nur mittels großer Um- und Ergänzungsbauten ein barrierefreier Zugang möglich. Grundsätzlich wird bei allen großen Umbaumaßnahmen und baulichen Eingriffen in die Bausubstanz angestrebt, zumindest die Barrierefreiheit in der Erdgeschossebene des Gebäudes herzustellen. Bei einer Reihe von Gebäuden ist ergänzend auch das Einvernehmen mit dem Unteren Denkmalamt herzustellen. Fragen des Denkmalschutzes bei der Erschließung müssen geklärt werden.

Seit Februar 2014 können sich Einrichtungen für das „Signet barrierefrei“ bewerben. Darunter fallen auch die vom Bezirk verwalteten Liegenschaften.

Es besteht die Möglichkeit der Erlangung des „Signets barrierefrei“ über eine Selbstauskunft. Bei diesem Verfahren fällt eine Vergütung i. H. v. 55,-€ netto pro Einrichtung an. Für alle bezirklichen Gebäude (inklusive Schulen) würden demnach Kosten i. H. v. voraussichtlich ca. 10.000,-€ anfallen. Die Lizenz wird nur für zwei Jahre gegeben und es müsste zusätzlich eine jährliche Lizenzgebühr i. H. v. 5,50 € netto pro Einrichtung gezahlt werden (also insgesamt voraussichtlich ca. 1.000,-€ pro Jahr). Bei diesem Verfahren erfolgt keine Zertifizierung.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, das „Signet barrierefrei“ über ein Prüfverfahren mit Zertifizierung zu erlangen. Die Kosten dafür sind noch weitaus höher, als bei dem Verfahren der Selbstauskunft.

Alle Preise können der beigefügten Übersicht entnommen werden.

Für die Erlangung des „Signets barrierefrei“ der bezirklichen Gebäude stehen derzeit im Bezirksamt keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Es lässt sich aber feststellen, dass - wie oben beschrieben - die meisten publikumsintensiven bezirklichen Gebäude bereits barrierefrei zugänglich sind.

Die Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, werden vom Bezirksamt auf das Signet hingewiesen und gebeten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0930/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 


 

Stammbaum:
0930/XIX   "Berlin barrierefrei" auch in Reinickendorf   SPD-Fraktion   Beschluss
0930/XIX-01   "Berlin barrierefrei" auch in Reinickendorf   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen