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Betreff: |
Kinder- und Jugendbeautragte |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | BVV-Büro | |
Verfasser: | Jugendhilfeausschuss | |
Drucksache-Art: | Beschlussempfehlung per Dringlichkeit | Beschlussempfehlung per Dringlichkeit |
Beratungsfolge: |
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SachverhaltBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n zu berufen. - Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte/r soll dem zuständigen Mitglied des Bezirksamtes für Jugend zugeordnet sein.
- Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte/r soll im Bezirksamt ressortübergreifend im Sinne der Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen wirken.
- Hierzu ist eine neu zu schaffende und ggf. abteilungsübergreifend finanzierte Vollzeitstelle (Eingruppierung analog der Beauftragten) ab dem Doppelhaushalt 2018/2019 fest im Bezirkshaushaltsplan für diese Aufgabe vorzusehen.
- Eine Aufgabe ist die Leitung der einzurichtenden Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung.
- Das Anforderungsprofil soll sich nach den Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Berlin der Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vom August 2003 richten.
- Bereitzustellen ist ein barrierefreier und für die Öffentlichkeit gut erreichbarer Arbeitsplatz mit entsprechender Technik, Internetzugang etc.
- Darüber hinaus sind Sachmittel in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich (u. a. für Fachliteratur, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Projekten) im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 bereitzustellen.
- Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte soll zudem Kinder und Jugendlichen in Reinickendorf bei der Entwicklung von Projekten einbinden. Zudem soll diese/r Konzepte entwickeln, wie bezirkliche Jugendangebote und –projekte stärker über soziale Netzwerke beworben werden und Aktions-, Dialog- und Teilnahmemöglichkeiten zwischen dem Jugendamt und den Jugendlichen weiter ausgebaut werden können.
- Für die eigenständige selbstverwaltete Unterstützung von demokratischen Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen erstellt der/die Kinder- und Jugendbeauftragte bis spätestens zwei Jahre nach Dienstbeginn ein Konzept für eine umfassende bezirkliche Kinder- und Jugendbeteiligungsstruktur, wie zum Beispiel für ein Kinder- und Jugendparlament und Jugendplattformen für konkrete Beteiligung an kommunalpolitischen Projekten.
- Dem JHA sind 2 Jahre nach Dienstbeginn die Ergebnisse einer internen Evaluation zu berichten.
Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n zu berufen. - Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte/r soll dem zuständigen Mitglied des Bezirksamtes für Jugend zugeordnet sein.
- Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte/r soll im Bezirksamt ressortübergreifend im Sinne der Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen wirken.
- Hierzu ist eine neu zu schaffende und ggf. abteilungsübergreifend finanzierte Vollzeitstelle (Eingruppierung analog der Beauftragten) ab dem Doppelhaushalt 2018/2019 fest im Bezirkshaushaltsplan für diese Aufgabe vorzusehen.
- Eine Aufgabe ist die Leitung der einzurichtenden Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung.
- Das Anforderungsprofil soll sich nach den Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Berlin der Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vom August 2003 richten.
- Bereitzustellen ist ein barrierefreier und für die Öffentlichkeit gut erreichbarer Arbeitsplatz mit entsprechender Technik, Internetzugang etc.
- Darüber hinaus sind Sachmittel in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich (u. a. für Fachliteratur, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Projekten) im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 bereitzustellen.
- Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte soll zudem Kinder und Jugendlichen in Reinickendorf bei der Entwicklung von Projekten einbinden. Zudem soll diese/r Konzepte entwickeln, wie bezirkliche Jugendangebote und –projekte stärker über soziale Netzwerke beworben werden und Aktions-, Dialog- und Teilnahmemöglichkeiten zwischen dem Jugendamt und den Jugendlichen weiter ausgebaut werden können.
- Für die eigenständige selbstverwaltete Unterstützung von demokratischen Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen erstellt der/die Kinder- und Jugendbeauftragte bis spätestens zwei Jahre nach Dienstbeginn ein Konzept für eine umfassende bezirkliche Kinder- und Jugendbeteiligungsstruktur, wie zum Beispiel für ein Kinder- und Jugendparlament und Jugendplattformen für konkrete Beteiligung an kommunalpolitischen Projekten.
- Dem JHA sind 2 Jahre nach Dienstbeginn die Ergebnisse einer internen Evaluation zu berichten.
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Stammbaum: |
0471/XX |
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Kinder- und Jugendbeautragte |
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BVV-Büro |
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Beschlussempfehlung per Dringlichkeit |
0471/XX-01 |
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Kinder- und Jugendbeautragte |
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Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport |
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Vorlage zur Kenntnisnahme |
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