Drucksache - 0471/XX  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendbeautragte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Jugendhilfeausschuss 
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung per DringlichkeitBeschlussempfehlung per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n zu berufen.

 

  • Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte/r soll dem zuständigen Mitglied des Bezirksamtes für Jugend zugeordnet sein.
  • Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte/r soll im Bezirksamt ressortübergreifend im Sinne der Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen wirken.
  • Hierzu ist eine neu zu schaffende und ggf. abteilungsübergreifend finanzierte Vollzeitstelle (Eingruppierung analog der Beauftragten) ab dem Doppelhaushalt 2018/2019 fest im Bezirkshaushaltsplan für diese Aufgabe vorzusehen.
  • Eine Aufgabe ist die Leitung der einzurichtenden Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung.
  • Das Anforderungsprofil soll sich nach den Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Berlin der Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vom August 2003 richten.
  • Bereitzustellen ist ein barrierefreier und für die Öffentlichkeit gut erreichbarer Arbeitsplatz mit entsprechender Technik, Internetzugang etc.
  • Darüber hinaus sind Sachmittel in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich (u. a. für Fachliteratur, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Projekten) im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 bereitzustellen.
  • Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte soll zudem Kinder und Jugendlichen in Reinickendorf bei der Entwicklung von Projekten einbinden. Zudem soll diese/r Konzepte entwickeln, wie bezirkliche Jugendangebote und –projekte stärker über soziale Netzwerke beworben werden und Aktions-, Dialog- und Teilnahmemöglichkeiten zwischen dem Jugendamt und den Jugendlichen weiter ausgebaut werden können.
  • Für die eigenständige selbstverwaltete Unterstützung von demokratischen Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen erstellt der/die Kinder- und Jugendbeauftragte bis spätestens zwei Jahre nach Dienstbeginn ein Konzept für eine umfassende bezirkliche Kinder- und Jugendbeteiligungsstruktur, wie zum Beispiel für ein Kinder- und Jugendparlament und Jugendplattformen für konkrete Beteiligung an kommunalpolitischen Projekten.
  • Dem JHA sind 2 Jahre nach Dienstbeginn die Ergebnisse einer internen Evaluation zu berichten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n zu berufen.

 

  • Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte/r soll dem zuständigen Mitglied des Bezirksamtes für Jugend zugeordnet sein.
  • Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte/r soll im Bezirksamt ressortübergreifend im Sinne der Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen wirken.
  • Hierzu ist eine neu zu schaffende und ggf. abteilungsübergreifend finanzierte Vollzeitstelle (Eingruppierung analog der Beauftragten) ab dem Doppelhaushalt 2018/2019 fest im Bezirkshaushaltsplan für diese Aufgabe vorzusehen.
  • Eine Aufgabe ist die Leitung der einzurichtenden Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung.
  • Das Anforderungsprofil soll sich nach den Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Berlin der Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vom August 2003 richten.
  • Bereitzustellen ist ein barrierefreier und für die Öffentlichkeit gut erreichbarer Arbeitsplatz mit entsprechender Technik, Internetzugang etc.
  • Darüber hinaus sind Sachmittel in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich (u. a. für Fachliteratur, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Projekten) im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 bereitzustellen.
  • Der/Die Kinder- und Jugendbeauftragte soll zudem Kinder und Jugendlichen in Reinickendorf bei der Entwicklung von Projekten einbinden. Zudem soll diese/r Konzepte entwickeln, wie bezirkliche Jugendangebote und –projekte stärker über soziale Netzwerke beworben werden und Aktions-, Dialog- und Teilnahmemöglichkeiten zwischen dem Jugendamt und den Jugendlichen weiter ausgebaut werden können.
  • Für die eigenständige selbstverwaltete Unterstützung von demokratischen Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen erstellt der/die Kinder- und Jugendbeauftragte bis spätestens zwei Jahre nach Dienstbeginn ein Konzept für eine umfassende bezirkliche Kinder- und Jugendbeteiligungsstruktur, wie zum Beispiel für ein Kinder- und Jugendparlament und Jugendplattformen für konkrete Beteiligung an kommunalpolitischen Projekten.
  • Dem JHA sind 2 Jahre nach Dienstbeginn die Ergebnisse einer internen Evaluation zu berichten.

 

 


 

Stammbaum:
0471/XX   Kinder- und Jugendbeautragte   BVV-Büro   Beschlussempfehlung per Dringlichkeit
0471/XX-01   Kinder- und Jugendbeautragte   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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