Drucksache - 0397/XX
Sachverhalt:
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
Das neue Bundesteilhabegesetz ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Jetzt beginnt die praktische Umsetzung der neuen Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, die künftig überwiegend nicht mehr in den Bereich der Sozialhilfe fallen.
Die neuen Leistungen werden sich perspektivisch am persönlichen Bedarf des betroffenen Menschen orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens auf die individuelle Situation angepasst.
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