Drucksache - 1241/XIX-01  

 
 
Betreff: Service des Bezirks für junge Eltern verbessern
Status:öffentlichBezüglich:
1241/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. UmweltBezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
05.04.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.07.2016 - Drucksache Nr. 1241/XIX - :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Antragstellung zu einer Geburtsurkunde und auf Gewährung des Elterngeldes gemeinsam und gleichzeitig an einer Stelle erfolgen kann.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

§ 37 Bezirksverwaltungsgesetz und die Anlage dazu regelt die Gliederung des Bezirksamtes und die Aufgabenstellungen; dazu sind u. a. auch die Aufgaben des Amtes für Bürgerdienste und des Jugendamtes aufgeführt.

Im Amt für Bürgerdienste und hier konkret im Fachbereich Standesamt werden entsprechend der regionalen Zuständigkeit Geburten beurkundet. Dies erfolgt nach dem Personenstandsgesetz.

Im Jugendamt erhalten u. a. auch Familien unterstützende Hilfen und so nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz materieller Leistungen, wie z. B. Elterngeld.

 

Diese Aufgaben unterliegen nicht nur getrennter Rechtsgrundlagen, sondern auch völlig unterschiedlicher Bearbeitungsinhalte und Abläufe.

Es ergibt sich für junge Eltern kein Synergie-Effekt bei einer gemeinsamen Antragstellung, da auch andere zeitliche Vorläufe gegeben sind.

 

Die von den Eltern geforderte Mitwirkung bei der Antragstellung auf Elterngeld bezieht sich mehrheitlich auf Einkommens- und Krankenkassenunterlagen und nicht auf eine fehlende Geburtsurkunde.

 

Die Bearbeitungszeit für die Bewilligung von Elterngeld bei vollständigen Unterlagen beträgt zwischen 4 und 6 Wochen.

Die Bearbeitungszeit für die Geburtsurkunden beträgt 3 Wochen mit Stichtag 06.03.2017.

 

 

 

Die Mütter erhalten bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Erfahrungsgemäß bewilligen die Krankenversicherungen dies innerhalb von 2 Wochen.

Es kann dann erst nach dieser Leistung Elterngeld gezahlt werden. 

 

Eine Geburtsurkunde wird auch für die Beantragung weiterer Leistungen, wie z. B. Krankenkasse, Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialleistungen nach SGB II, XII, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss, benötigt.

 

Um den Eltern gleichwohl ein verbessertes Serviceangebot zu unterbreiten, werden künftig bei der Elterngeldstelle folgende Unterlagen des Standesamtes ausliegen:

 

  • Merkblatt Geburt
  • Vollmacht zur Anmeldung der Geburt

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1241/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer Tobias Dollase Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

Stammbaum:
1241/XIX   Service des Bezirks für junge Eltern verbessern   CDU-Fraktion   Beschluss
1241/XIX-01   Service des Bezirks für junge Eltern verbessern   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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