Drucksache - 1057/XIX  

 
 
Betreff: Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-26B-1 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7 ,8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 im Bezirk Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. GewerbeBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.07.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
10.09.2015 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.06.2015
Textliche FestsetzungenÖA 12-26B-1
Ausw 2 TÖB 12-26B-1
Begründung ÖA 12-26B-1_original
A3_12-26B-1

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              23.06.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die               Drucksache Nr.       

Bezirksverordnetenversammlung              XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-26B-1 für die Grundstücke Blankestraße 4, 5, 7 ,8, 8A und 8B sowie Gotthardstraße 92, 96 und 100 im Bezirk Reinickendorf

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                    2015 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 1226B-1 wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans 1226B-1 ist einschließlich der Begründung in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.

 

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I. S. 1748)
  • § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 


 

Anlagen:              a)              Bebauungsplanentwurf und textliche Festsetzungen

b)   Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-26B-1

c)    Begründung zum Bebauungsplan 12-26B-1

 

Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie das schallschutztechnische Gutachten sind auf der bezirklichen Homepage unter folgender Adresse abrufbar:

http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/artikel.134010.php

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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